Streu- und Winterdienst

Stadtgebiet Ingelheim

Ingelheim – Der Winter steht vor der Tür. Der Bauhof hat die Vorbereitungen abgeschlossen. In den Hallen sind rund 250 Tonnen Salz eingelagert. „Die Menge sollte für einen normalen Winter ausreichen“, ist sich der Bauhofleiter Gregor Fetzer sicher.

38 Personen stehen für den Wintereinsatz bereit, um mit 17 Fahrzeugen den Winterdienst in der Stadt sicherzustellen. Mit dem Winterdienst kommt die Stadt ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht nach. Sie gilt jedoch nur auf verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen, wie zum Beispiel Gefällstrecken. So werden alle Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen gestreut. Das sind die Landstraßen im Stadtgebiet, die Ost-West-Umfahrung und alle Straßen in denen Busse fahren. Zusätzlich gestreut wird die Wilhelm-Leuschner-Straße bis zur Georg-Scheuing-Straße, die Carolinenstraße bis zum Wirtschaftsweg und der Drosselweg. Seit 2013 werden weniger Straßen vom Bauhof mit Salz oder Salzlauge gestreut. Damit leistet die Stadt Ingelheim einen wichtigen ökologischen Beitrag zum Umweltschutz.

Aber auch die Einwohnerinnen und Einwohner sind, gemäß der Straßenreinigungssatzung, in der Räumpflicht. Auf Gehwegen muss der anliegende Grundstückseigentümer den Winterdienst übernehmen. Dieser umfasst das Räumen und Streuen bei Schnee und Glätte. Aus ökologischen Gründen darf allerdings kein Salz gestreut werden. Streuen mit Salz spart zwar Zeit, verstößt aber gegen die Straßenreinigungssatzung der Stadt Ingelheim. Diese schreibt vor, dass auf Gehwegen ausschließlich abstumpfendes Granulat gestreut werden darf. Es gibt aber auch Ausnahmen. Zum Beispiel wenn es während einer Frostperiode Regen gibt und sogenanntes Blitzeis entsteht, oder wenn trotz Schneeräumens und Sandstreuens die Glätte einfach nicht zu beseitigen ist.

Räumpflicht besteht an Werktagen morgens ab 7 Uhr. An Samstagen sollten spätestens um 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr die zu streuenden Bereiche von Eis und Schnee geräumt sein. In den Abendstunden müssen die Straßen und Gehwege bis zum Abklingen des allgemeinen Tagesverkehrs zwischen 20 und 22 Uhr geräumt werden. Im Allgemeinen ist es ausreichend, einen Fußweg in einer Breite freizuschaufeln, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeikommen können, also mindestens ein Meter. Bei Straßen ohne Gehweg muss der Anwohner entlang des Hauses einen Weg in entsprechender Breite herstellen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt wird.

Alle Verkehrsteilnehmer sollten bei Schnee und Eis Vorsicht walten lassen. Geeignetes Schuhwerk beugt Stürzen vor. Eine angepasste Fahrgeschwindigkeit vermindert das Risiko von Unfällen.