Schweine, Schafe und Ziegen

Tierbestand melden

Ingelheim – Nach Paragraph 26 der Viehverkehrsverordnung müssen Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter ihren Tierbestand jährlich zum Stichtag 1. Januar beim Landeskontrollverband melden.

Dies erfolgt entweder online oder postalisch mit den Meldekarten, die den Tierhaltern durch den Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz zugeschickt werden. Den Meldekarten liegen wichtige Informationen für die korrekte Meldung bei, die beachtet werden müssen.

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass eine sogenannte Nullmeldung (Zahl der im Bestand befindlichen beitragspflichtigen Tiere gleich null) nicht mit einer Aufgabe oder Abmeldung des Betriebes und mit Verzicht auf weitere Tierhaltung gleichzusetzen ist. Nullmeldung bedeutet, dass zwar zum Stichtag keine Tiere im Bestand gehalten werden, aber beabsichtigt ist, im laufenden Jahr wieder Tiere einzustellen. Der Betrieb bleibt damit im jährlichen Meldesystem und unterliegt weiterhin der Meldepflicht. Wird oder wurde die Tierhaltung hingegen komplett aufgegeben, muss dies dem Veterinäramt der  Kreisverwaltung Mainz-Bingen schriftlich angezeigt werden, der Betrieb wird dann aus dem Meldesystem gelöscht.

Wichtig: Auch wenn Tierhalter keine Meldekarte bekommen sollten, sind sie trotzdem meldepflichtig und müssen sich mit dem Landeskontrollverband in Bad Kreuznach unter der Telefonnummer 0671/886020 direkt in Verbindung setzen.

Für Rückfragen steht die Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 06131/69333-4102 oder per E-Mail an abt41@mainz-bingen.de gerne zur Verfügung.