Oberbürgermeisterwahl in Rheinstetten

Wählen am 06.12.2015

Rheinstetten – Ab 03.11.2015 werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten zugestellt. Sie erhalten wie bei den letzten Wahlen ein kuvertiertes Anschreiben mit dem Aufdruck „Wahlbenachrichtigung“. Der Wahlbenachrichtigung können Sie den Wahlraum, die Wahlbezirks- und Ihre Wähler-Nummer entnehmen. Im unteren Bereich befindet sich der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.

Sollten Sie bis spätestens 15.November 2015 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro (Tel. 9514-350) im Rathaus Mitte, Rappenwörthstraße 49, in Verbindung. Dort kann geprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und somit wahlberechtigt sind.

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen 

Briefwahlunterlagen können Sie schriftlich, persönlich und über das Internet anfordern.
Telefonisch kann Briefwahl aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht beantragt werden.

Schriftliche oder persönliche Anforderung: 

Bitte übersenden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die Stadtverwaltung oder werfen Sie diesen in einen der Stadthausbriefkästen ein. Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) beim Bürgerbüro im Rathaus Mitte, Rappenwörthstraße 49, beantragen.

Anforderung über das Internet: 

Über www.rheinstetten.de/wahlen gelangen Sie unter der Überschrift Wahlschein zum entsprechenden Link für das Erfassungsformular. Um Missbrauch auszuschließen, benötigen Sie hierfür die auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen Daten.

Der Wahlschein und die Unterlagen zur Briefwahl werden Ihnen dann unverzüglich zugeschickt. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift (auch ins Ausland an Urlaubsadresse etc.) senden zu lassen. 

Wir empfehlen den Wahlberechtigten, die per Briefwahl wählen wollen, die Unterlagen möglichst frühzeitig anzufordern. Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit dauern, vor allem bei Versendung ins oder aus dem Ausland. Die Wahlbriefe müssen am Wahltag (06.12.2015) bis zum Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden!

Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros, Tel. 07242/9514-350, Fax: 07242/9514-359, E-Mail: Buergerbuero@Rheinstetten.de