Sperrung des Glans zwischen Odenbach und Meisenheim für das Befahren mit Kleinfahrzeugen (Booten, insbesondere Kanus) ohne Maschinenantrieb bis zum Jahresende

Lageplan Allgemeinverfügung (Quelle: SGD Süd)
Lageplan Allgemeinverfügung (Quelle: SGD Süd)

Neustadt an der Weinstraße – Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat per Allgemeinverfügung das Befahren des Glans mit Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb (Boote, insbesondere Kanus) zwischen der Ortsgemeinde Odenbach und der Stadt Meisenheim bis zum Jahresende untersagt. Mit der Sperrung vom 18. Mai 2017 zwischen Lauterecken und Odenbach bleibt damit der Glan insgesamt zwischen Lauterecken und Meisenheim gesperrt.

Anlass der weiteren Sperrung ist der Umsturz eines Baumes am 4. Juli 2017 im bisher nicht gesperrten Abschnitt. Der Baum war in dem von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd beauftragten Baumgutachten mit einer hohen Versagenswahrscheinlichkeit beurteilt worden.

Die SGD Süd hatte Ende April mehrere Gefahrenbäume mit einer sehr hohen Versagenswahrscheinlichkeit beseitigt. Eine weitergehende Bearbeitung war nicht möglich. Weitere 534 Bäume mit einer hohen beziehungsweise erhöhten Versagenswahrscheinlichkeit befinden sich entlang der gesamten Strecke.

Es besteht daher eine akute Gefährdung für Leben und Gesundheit.

Die Allgemeinverfügung ist auf
https://sgdsued.rlp.de
veröffentlicht und liegt bei der SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in Kaiserslautern, Fischerstraße 12, Zimmer 502 aus.