Rhein-Pfalz-Kreis: Auswirkungen der neuen Regeln im Unterhaltsvorschuss

Ludwigshafen – Die neuen Regeln im Unterhaltsvorschuss ziehen ein erhebliches Arbeitsaufkommen bei den zuständigen Unterhaltsvorschussstellen mit sich. Bedingt durch den hohen Arbeitsaufwand ist die Unterhaltsvorschussstelle beim Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises bis auf weiteres montags geschlossen und ein Anrufbeantworter ist geschaltet. Trotz personeller Verstärkung wird sich die Bearbeitungsdauer vorläufig verlängern.

Was hat sich denn im Unterhaltsrecht, dessen Neuregelungen seit 01. Juli 2017 gelten, geändert?
Alleinerziehenden steht Unterhaltsvorschuss vom Staat zu, wenn der Ex-Partner nicht oder nur unregelmäßig für die gemeinsamen Kinder zahlt. Bisher gab es den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende nur bis zum zwölften Geburtsjahr des Kindes und höchstens für die Dauer von 72 Monaten. Diese Höchstdauer ist zum 01. Juli entfallen. Somit gilt der Anspruch auf den Vorschuss künftig bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes. Voraussetzung ist jedoch, dass Kinder nach dem 12. Lebensjahr keine Hartz-IV-Leistungen erhalten oder der alleinerziehende Elternteil trotz Hartz IV mindestens 600 Euro im Monat verdient. Außerdem wurden durch die Gesetzesänderung neue Antragsformulare eingeführt.

Die neuen Antragsformulare können bei der Unterhaltsvorschusskasse des Kreisjugendamtes in Ludwigshafen, Europaplatz 5, persönlich abgeholt oder angefordert werden. In Kürze werden die neuen Formulare als Druckversion zum Herunterladen auf www.rhein-pfalz-kreis.de zur Verfügung stehen.

Persönliche Vorsprachen sind aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auf der Homepage hinterlegt. Weiterhin ist eine Kontaktaufnahme über das allgemeine Postfach unterhaltsvorschusskasse@kv-rpk.de möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises.