Rheinland-Pfalz: „Neues Präsidium steigert Leistungsfähigkeit der Polizei“

Symbolbild, Polizei, Streifenwagen, Einsatz
Symbolbild, Polizei, Polizeiwagen

Mainz – Mit der Errichtung eines neuen Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik wird die Landesregierung verstärkt der aktuellen Sicherheitslage Rechnung tragen und mit organisatorischen Anpassungen die Polizeiarbeit noch effektiver gestalten.

„Insbesondere neue Herausforderungen im Bereich des Terrorismus, neue Kriminalitätsphänomene, personalintensive Einsatzlagen und technische Entwicklungen erfordern flexible und leistungsfähige polizeiliche Organisationsstrukturen“, betonte Innenminister Roger Lewentz nach der Zustimmung des Kabinetts zu einem Landesgesetz zur Optimierung der Organisation der Polizei. Das Gesetz, das nun in den Landtag eingebracht werde, sei ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Polizei und der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.

In dem neuen Präsidium werden die Bereitschaftspolizei, die Spezialeinheiten, die Zentralstelle für Polizeitechnik, das Wasserschutzpolizeiamt und die Zentralstelle für Gesundheitsmanagement der Polizei als jeweils eigene Abteilung zusammengeführt. Mit einer landesweiten Zuständigkeit werden einsatzunterstützende Tätigkeiten durch Kräfte der Bereitschaftspolizei und der rheinland-pfälzischen Spezialeinheiten übernommen werden. Daneben wird ein einheitliches Beschaffungswesen den Vorgaben des Landesrechnungshofs berücksichtigen. Ferner wird erstmals eine zentrale Stelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Koordinierung und Vernetzung ganzheitlicher Maßnahmen im Gesundheitswesen der Polizei geschaffen.

In einem zweiten Schritt wird die bislang für die polizeiliche Fortbildung zuständige Landespolizeischule in die für die Ausbildung der Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter zuständige Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz integriert. Eine Aus- und Fortbildung „unter einem Dach“ wird die Leistungsfähigkeit der Polizeikräfte weiter erhöhen. Die Neuorganisation führt zu einer Verringerung von elf Polizeibehörden und Einrichtungen auf acht Polizeibehörden.