Mannheim – Bundestagswahl am 24. September 2017 – Gesetzliches Fristende für Zustellung der Wahlbenachrichtigungen

Mannheim – Gesetzliches Fristende für die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen ist der 3. September 2017. Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber bis zum 3. September keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte dann schnell das Wahlbüro anrufen (Sammelanschluss 0621/293-9566) und seinen Eintrag im Wählerverzeichnis prüfen lassen. Wer eingetragen ist, kann am 24. September auch ohne Wahlbenachrichtigung mit dem Ausweis wählen. Wer nicht eingetragen ist, muss dies sofort berichtigen lassen, weil er sonst nicht wählen dürfte.

Wahlbüro im Rathaus E 5

Das Wahlbüro hilft gerne bei allen Fragen zur Bundestagswahl: E-Mail: wahlbuero@mannheim.de, Telefonsammelanschluss 293-9566, Fax 293-47 9590, Informationen im Internet unter www.mannheim.de/wahlen.

Die Öffnungszeiten: montags bis freitags 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 20 Uhr, in der Woche vor der Wahl montags bis freitags 8 bis 18 Uhr, donnerstags bis 20 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Die Postanschrift lautet: Stadt Mannheim – Wahlbüro, Rathaus E 5, 68119 Mannheim. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, auf die Beschilderung am und im Rathaus zu achten.