Rheinland-Pfalz schließt die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs bei allen Gerichten planmäßig ab

Mainz – Das Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz hat es sich zum strategischen Ziel gesetzt, den elektronischen Rechtsverkehr (kurz: eRV) bis zum 1. Januar 2018 bei allen Gerichten und in allen Verfahrensarten, in denen dies gesetzlich möglich ist, zu eröffnen. Dieses ehrgeizige Ziel wurde mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bezirk des Landgerichts Bad Kreuznach am heutigen Tage vorzeitig erreicht.

Hierzu erklärt Justizminister Herbert Mertin: „Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist ein wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung und Modernisierung der Justiz. Von nun an ist es möglich, mit allen Gerichten in Rheinland-Pfalz schnell und sicher elektronisch zu kommunizieren. Damit schaffen wir die Voraussetzung für die vollständige Digitalisierung der gerichtlichen Verfahren.“

Wichtig zu wissen: Eine Verpflichtung diesen Zugang zu nutzen, besteht derzeit nicht. Zudem ist ein Zugang mittels herkömmlicher E-Mail nicht möglich, da die Daten in gerichtlichen Verfahren besonderer Sensibilität unterliegen und die Übermittlungswege – durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – besonders gesichert werden müssen. Weitere Informationen über den Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr finden sich unter www.erv.justiz.rlp.de.