Rheinland-Pfalz richtet Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus ein

Das Foto zeigt von links nach rechts: Christoph Burmeister, Justizminister Herbert Mertin, Dr. Jürgen Brauer und Dr. Elisabeth Volk (Foto: Ministerium der Justiz)
Das Foto zeigt von links nach rechts: Christoph Burmeister, Justizminister Herbert Mertin, Dr. Jürgen Brauer und Dr. Elisabeth Volk (Foto: Ministerium der Justiz)

Mainz – Die Zunahme von extremistisch und terroristisch motivierten Straftaten – insbesondere solchen, die dem islamistischen Terrorismus zuzurechnen sind – stellt die Strafverfolgungsbehörden vor große Herausforderungen. Hierzu zählen häufig länderübergreifende Bezüge, die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Nachrichtendiensten, die Einbeziehung islam- und politikwissenschaftlicher Expertise sowie die Anwendung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen.

Hierzu erklärte Justizminister Herbert Mertin heute in Mainz im Rahmen einer Pressekonferenz: „Die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren mit Bezug zu Terrorismus und Extremismus setzt einen hohen Spezialisierungsgrad bei den Staatsanwaltschaften voraus. Dem werden wir durch die Errichtung einer Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus in Rheinland-Pfalz bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Rechnung tragen.“

Die Zentralstelle wird künftig Koordinierungsaufgaben übernehmen, als Ansprechpartner vor allem für den Generalbundesanwalt und das Landeskriminalamt fungieren und Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung, besonderem Umfang oder besonderem Schwierigkeitsgrad mit terroristischem oder extremistischem Hintergrund führen.

Schon bisher ist die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz für die Bearbeitung der Verfahren zuständig, die vom Generalbundesanwalt wegen sogenannter minderer Bedeutung gemäß § 142a des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) an die Landesstaatsanwaltschaft abgegeben werden. Die Anzahl dieser Verfahren ist stark angestiegen. Im Jahr 2015 war es ein Verfahren, im Jahr 2016 vier Verfahren und im laufenden Jahr bereits 36. Ein rückläufiger Trend ist nicht absehbar – im Gegenteil: Beim Generalbundesanwalt sind in diesem Jahr mehr als 900 Verfahren in der Abteilung Terrorismus eingeleitet worden, davon mehr als 800 mit Bezügen zum islamistischen Terrorismus.

Neue Aufgabe für die Zentralstelle ist die Bearbeitung von Verfahren von besonderer Bedeutung, besonderer Schwierigkeit oder besonderem Umfang aus den Bereichen des Terrorismus und Extremismus. Dabei muss es sich nicht ausschließlich um Verfahren wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat handeln. Als Tatvorwürfe kommen auch Delikte der Allgemeinkriminalität in Betracht, soweit Hinweise auf eine terroristische oder extremistische Motivation vorliegen.

„Wichtig ist ein täterbezogener Ermittlungsansatz, damit möglichst frühzeitig die erforderlichen strafprozessualen Maßnahmen ergriffen werden können“, erläuterte der Minister weiter. Darüber hinaus wird die Zentralstelle Analyse- und Fortbildungsaufgaben wahrnehmen. „Die Bündelung strafrechtlicher Ermittlungen gegen terroristische Gefährder bei einer spezialisierten Einheit, eine verbesserte Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften mit den Sicherheitsbehörden und die Kooperation der Staatsanwaltschaften untereinander werden die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine effektivere Bekämpfung von Straftaten mit terroristischen und extremistischen Bezügen schaffen“, so Mertin abschließend.

Information:

Die Zentralstelle wird bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eingerichtet. Ihre Bezeichnung lautet:

Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
Landeszentralstelle für die Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT_rlp)
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz

Sie wird zunächst mit einem Oberstaatsanwalt und einer Staatsanwältin besetzt, wobei auf die weitere Entwicklung der Fallzahlen besonderes Augenmerk zu richten sein wird.