Wenn nachts das Martinshorn ertönt

Auch bei leeren Straßen ist die Sirene Pflicht

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Symbolbild Feuerwehr Heidelberg

Heidelberg – „Muss die Feuerwehr so einen Krach machen?“ Das fragen sich manche Bürgerinnen und Bürger verärgert, wenn sie mitten in der Nacht von einem Martinshorn aus dem Schlaf gerissen werden.

Dr. Georg Belge, Leiter der Feuerwehr Heidelberg, erläutert den Hintergrund:

„Wenn Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr gerufen werden, liegt ein Notfall vor, in dem schnelle Hilfe benötigt wird. Bei einem schweren Unfall entscheiden oft Sekunden über Leben und Tod.“

Der Gesetzgeber hat den Hilfsorganisationen daher sogenannte Sonder- und Wegerechte eingeräumt. Das heißt, die Einsatzfahrzeuge dürfen sich über die allgemein gültigen Regeln im Straßenverkehr hinwegsetzen und beispielsweise über rote Ampeln oder mit erhöhter Geschwindigkeit fahren. Daneben sind andere Verkehrsteilnehmer verpflichtet, den Einsatzfahrzeugen freie Fahrt zu schaffen, indem sie etwa eine Rettungsgasse bilden oder notfalls, und mit gebotener Vorsicht, über eine rote Ampel zur Seite fahren.

Martinshorn und Blaulicht signalisieren: Einsatzfahrzeug in Eile

„Auf dem Fahrer des Einsatzfahrzeuges lastet in diesem Moment eine große Verantwortung: Er muss die Einsatzstelle schnellstmöglich erreichen, darf dabei jedoch nicht die anderen Verkehrsteilnehmer und seine Fahrzeugbesatzung gefährden“, so Dr. Belge.

Damit der Fahrer seine Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen darf, hat der Gesetzgeber diesen verpflichtet, Blaulicht und Martinshorn einzuschalten. Nur so können andere Verkehrsteilnehmer die Inanspruchnahme der Sonder- und Wegerechte erkennen und müssen diese auch gewähren.

Schutz der Verkehrsteilnehmenden und rechtliche Absicherung

Auch in der Nacht ist beim Queren von Kreuzungen oder dem Überfahren eines Rotlichts an einer Ampelanlage das Martinshorn einzuschalten. Selbst das Befahren einer geraden Straße mit Wohnhäusern kann unerwartete Gefahren bergen, gerade in der Nacht. Hier kann ein Auto aus einer Hofeinfahrt herausfahren oder ein Fußgänger unachtsam die Straße queren. Der gemeinsame Einsatz von Blaulicht und Martinshorn dient somit dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmenden und der rechtlichen Absicherung des Fahrers eines Einsatzfahrzeugs. Die Feuerwehr bittet die Bürgerinnen und Bürger daher um Verständnis, wenn sie nachts bei eingeschaltetem Martinshorn ausrückt.