Theaterstraße wird verkehrsberuhigt

Zwischen Theater und Plöck

Heidelberg – Auf Anregung des Bezirksbeirats Altstadt wird die Theaterstraße zwischen Heidelberger Theater und Plöck als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, hier gilt künftig Schrittgeschwindigkeit. Damit wird die Verkehrssicherheit für Kinder rund um den neugestalteten Anna-Blum-Spielplatz weiter verbessert.

Die entsprechenden Schilder sollen in der zweiten Augusthälfte aufgestellt werden. Bisher gilt in der Theaterstraße zwischen Theater und Plöck eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 15 Kilometern pro Stunde, analog zur Regelung in der Plöck. Zwischen Hauptstraße und Theater gehört die Theaterstraße bereits zur Fußgängerzone. 

In einem verkehrsberuhigten Bereich gelten folgende Regelungen:

  • Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ganzer Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden, falls nötig, muss man warten.
  • Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
  • Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist man wartepflichtig.
  • Es darf nur auf dafür gekennzeichneten Flächen geparkt werden, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen.

Um die Sichtbeziehungen insbesondere für die jüngsten Verkehrsteilnehmer zu verbessern, werden im Bereich des Anna-Blum-Platzes keine Parkplätze markiert. Dadurch entfallen circa zwei bis drei Anwohnerparkplätze.

Kinderfreundliche Verkehrsplanung: Die Leitlinien der kinderfreundlichen Verkehrsplanung sind online unter www.heidelberg.de > Leben > Mobilität > Kinderfreundliche Verkehrsplanung zu finden. Hier stehen auch die Kinderwegepläne zum Download bereit. Die Kinderwegepläne sind bei den Bürgerämtern in den Stadtteilen erhältlich und hängen in den Schulen, Kitas und Kinderfreizeiteinrichtungen aus.