Hitzebedingte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 Stundenkilometer

Am Freitag, 14. August 2015 aufgehoben

Auf der A 5, A 6, A 656 sind bestimmte Abschnitte geschwindigkeitsbegrenzt

Karlsruhe – Die seit vergangenem Mittwoch, 5. August 2015, auf Teilen der Autobahnen A 5, A 6 und A 656 im Regierungsbezirk Karlsruhe wegen Hitzeschäden an den Fahrbahnen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Stundenkilometer wird morgen, Freitag, 14. August 2015, aufgehoben.

Die rund 120 Verkehrsschilder werden Freitagmorgen ab ungefähr 7.30 Uhr deaktiviert, das heißt weggedreht. Wegen der aufwändigen und umfangreichen Beschilderung kann das Deaktivieren einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung diente dem vorbeugendem Schutz der Verkehrsteilnehmer vor plötzlich auftretenden „blow ups“ (Aufplatzungen) an älteren Betonfahrbahnen, die bei großer Hitze auftreten können und deren lokales Auftreten nicht vorhersehbar ist.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Maßnahme.