Erst Gesundheitscheck dann der Einstieg von Jugendlichen ins Berufsleben

Jugendarbeitsschutzgesetz

Darmstadt (rp) – Wie jedes Jahr werden nach den Sommerferien viele Jugendliche ihre ersten Schritte ins Berufsleben antreten. Bevor sie ihre Arbeitsstelle antreten können, sind sie nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz aber dazu verpflichtet, sich einem Gesundheitscheck zu unterziehen, so das Regierungspräsidium Darmstadt.

Der Arzt soll feststellen, ob der Jugendliche körperlich und geistig für die anstehenden Tätigkeiten geeignet ist und somit Gesundheitsschäden infolge der ersten Beschäftigung vermieden werden können. Der Jugendliche kann hierzu einen  Arzt seiner Wahl aufsuchen.

Für diese Untersuchung hat der Jugendliche dem Arzt einen Untersuchungsberechtigungsschein vorzulegen; den Schein erhält er unter Vorlage seines Personalausweises bei dem zuständigen Meldeamt seines Wohnsitzes. Nach erfolgter Untersuchung erhält der Jugendliche von dem Arzt eine Bescheinigung, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist. Die Kosten der Untersuchung trägt das Land Hessen. Eine Erstuntersuchung ist auch dann notwendig, wenn der Jugendliche nach Schulabschluss ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren möchte.

Das Erfordernis dieser Untersuchung entfällt allerdings für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind.

Leichte Arbeiten sind die typischen Beschäftigungen in den Schulferien, wie zum Beispiel das Austragen von Zeitungen und Zeitschriften, Botengänge oder das Auffüllen von Regalen ohne schweres Heben sowie kurze Schulpraktika. Die Erstuntersuchung ist 14 Monate gültig; wechselt der Jugendliche nach weniger als 14 Monaten zu einem anderen Arbeitgeber erhält er die ursprünglich ausgestellte Bescheinigung vom Erstarbeitgeber zurück. Diese ist dann dem neuen Arbeitgeber vorzulegen. Für die Abrechnung und Auszahlung der Untersuchungskosten haben die Bundesländer bestimmte Abrechnungsstellen.

In Hessen ist dies das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt am Main. Zuständige Sachbearbeiterin ist Gabriele Hoffmann (Tel: 069/2714-2986).