Ausbildungsbeginn: Was ändert sich?

Neuer Lebensabschnitt

Rheinland-Pfalz – Mit der Ausbildung beginnt für viele Jugendliche ein neuer Lebensabschnitt. Dies gilt auch für die Krankenversicherung. Denn der Beginn der Ausbildung läutet zugleich in der Regel das Ende der bisherigen Mitversicherung bei den Eltern ein. Somit heißt es nun: Als Auszubildender mit eigenem Gehalt benötigen Sie jetzt auch eine eigene Krankenversicherung, da Sie ab Ausbildungsbeginn selbst versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Auszubildende haben das Recht, ihre Krankenversicherung frei zu wählen. Die klassischen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Sozialgesetzbuch festgelegt. Danach übernimmt sie nicht nur die Begleichung der Arztrechnung. Denn neben den Maßnahmen für das Gesundwerden zählt auch die Aufklärung und Prävention sowie Früherkennung von Krankheiten zu den Aufgaben der Krankenkassen sowie Leistungen in der Schwangerschaft und die Zahlung von Krankengeld.  

Was kostet es?

Der Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt. Der Beitragssatz bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beträgt derzeit 15,5 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung. Der Beitrag wird zwischen Arbeitnehmer (8,2 Prozent) und Arbeitgeber (7,3 Prozent) aufgeteilt. Für Auszubildende, deren Vergütung nicht mehr als 325 Euro pro Monat beträgt, zahlt der Arbeitgeber den gesamten Beitrag. 

AOK-Tipp: Nach Beginn der Ausbildung haben Sie bis zu 14 Tage Zeit, Ihre Mitgliedschaft zu beantragen, denn wenn Sie eine Ausbildung beginnen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie bei der Krankenkasse Ihrer Wahl anzumelden und die Beiträge direkt dorthin abzuführen. 

Übrigens: Die Krankenversicherung ist nur eine von fünf Säulen des Sozialversicherungssystems in Deutschland, welches im Falle eines Falles Schutz und Hilfe bietet. Es gibt außerdem noch die Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Um das umfassende Service-Angebot der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse zu nutzen, können Sie jetzt selbst Mitglied werden. Sprechen Sie uns an – telefonisch, per E-Mail, online auf www.aok-on.de oder persönlich in einem der vielen AOK-Kundencentern. Wir beraten Sie gerne!