Deutsches Patent- und Markenamt und Patentinformationszentren

Neue Kooperationsvereinbarung

Kaiserslautern – Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat sich mit den mehr als 20 Patentinformationszentren (PIZ) in ganz Deutschland auf neue Kooperationsvereinbarungen geeinigt.

Sie beinhalten Kriterien zur Sicherung von Qualität und Umfang der Leistungen der PIZ (wie zum Beispiel Schutzrechtsrecherchen, Management gewerblicher Schutzrechte, Monitoring).

Als langjährige regionale Kooperationspartner des DPMA bieten die 23 PIZ vor Ort umfassende Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz. Die Zusammenarbeit orientiert sich an den vielfältigen Anforderungen, die die Wirtschaft an moderne Dienstleister im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes stellt. Um diesem Anspruch noch stärker gerecht zu werden, hat das DPMA Kriterien zur Beschreibung der von den PIZ zu erbringenden Dienstleistungen formuliert. Auf dieser Grundlage wurden mit den PIZ jetzt neue Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen.

„Damit vertiefen PIZ und DPMA die Partnerschaft und bauen die Zusammenarbeit weiter aus“,

erklärte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA.

„Die PIZ als Allround-Dienstleister auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes können so das Bewusstsein der Unternehmen und Forschungsinstitutionen in ihren Regionen für die Bedeutung des geistigen Eigentums und der Schutzrechtsinformation schärfen. Gleichzeitig werden sie als aktiver und wichtiger Partner in der Innovationslandschaft der Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung anerkannt.“,

so Rudloff-Schäffer weiter. Auch das PIZ Rheinland-Pfalz mit Sitz an der Technischen Universität Kaiserslautern freut sich über die neu getroffenen Vereinbarungen.

„Für uns ist die neue Vereinbarung ein wichtiges Signal dafür, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Unsere Kunden und Kooperationspartner schätzen seit Jahren unser Wissen und unsere Erfahrung, nun können wir unsere Beratungsposition in der Region weiter stärken.“,

so Jan-Ulrich Glup, der Leiter des PIZ Rheinland-Pfalz.Die Dienstleistungen der PIZ gliedern sich in fünf Hauptgebiete:

·         Informationen zu gewerblichen Schutzrechten,

·         Organisation von kostenlosen Erfindererstberatungen durch Patentanwälte,

·         Auftragsrecherchen

·         Individuelle Rechercheunterstützung in den PIZ und teilweise auch online

·         Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Schulungen und Seminaren rund um die Themen des gewerblichen Rechtsschutzes.

Das Deutsche Patent- und Markenamt

Das DPMA ist das nationale Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Mit mehr als 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken, Gebrauchsmuster und Designs ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Weitere Informationen zum DPMA finden Sie unter http://presse.dpma.de.

Das Patent- und Informationszentrum (PIZ) Rheinland-Pfalz

Das Patent- und Informationszentrum (PIZ) Rheinland-Pfalz der TU Kaiserslautern wurde 1881 in Kaiserslautern gegründet und 1973 vom Land Rheinland-Pfalz an der TU Kaiserslautern übernommen. Es ist der einzige autorisierte Kooperationspartner des Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA in Rheinland-Pfalz und bietet neben den oben genannten Services folgende Dienstleistungen an:

·         Überwachungen und Profildienste 

·         Patentbewertungen

·         Entgegennahme von Anmeldungen gewerblichen Schutzrechten

·         Informationsmanagement in den Gebieten Wirtschaft, Märkte, Technik

Weiterhin erhält man im PIZ  Informationsschriften, Merkblätter und Anmeldeformulare zu gewerblichen Schutzrechten sowie einen Leitfaden zum Thema geistiges Eigentum.

Für Besucher ist das Patent- und  Informationszentrum Rheinland-Pfalz wie folgt geöffnet: 
Montags – Donnerstags: 09.00 – 16.00 Uhr                    Freitags: 09.00 – 14.00 Uhr.