Sicher in den Ferienjob – Der Arbeitgeber ist in der Pflicht

Gesetzliche Vorschriften

Darmstadt – Ein Ferienjob ist für Schülerinnen und Schüler die ideale Lösung um leere Kassen aufzufüllen. Aber auch praktische Erfahrungen in der Berufswelt können so gemacht und erste Beziehungen zu potentiellen zukünftigen Ausbildungsbetrieben geknüpft werden. Damit ein Ferienjob zum vollen Erfolg für jugendliche Schüler und Arbeitgeber wird, müssen die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingehalten werden, so das Regierungspräsidium Darmstadt.

Die erlaubte Dauer und Art der Arbeiten hängt vor allem vom Alter ab:

  • Schüler ab 13 Jahren dürfen mit leichten und für sie geeigneten Arbeiten, die der Gesetzgeber abschließend auflistet, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr für max. 2 Stunden beschäftigt werden. Dazu gehören u. a. Tätigkeiten wie das Austragen von Zeitungen, bestimmte Arbeiten in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten bzw. Familienbetrieben oder Tätigkeiten bei Vereins- und Kirchenveranstaltungen.
  • Ab 15 Jahren dürfen Schüler einen Ferienjob machen. 15-jährige, die die Vollzeitschulpflicht von 9 Schuljahren in Hessen noch nicht absolviert haben, dürfen für höchstens vier Wochen im Jahr während den Ferien beschäftigt werden.

Ansonsten sind die allgemeinen Vorschriften für Jugendliche und Auszubildende zu beachten. Die Arbeitszeit darf am Tag höchstens 8 Stunden und in der Woche 40 Stunden an maximal 5 Tagen betragen. Nur in Ausnahmefällen, wie z. B. in der Krankenpflege und in Gaststätten, darf die Beschäftigung am Samstag oder Sonntag erfolgen. Auch von der Nachtruhe von 20 bis 6 Uhr darf nur abgewichen werden, sofern eine gesetzliche Ausnahmeregelung dies ermöglicht. Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden muss eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden, bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden eine Pause von mindestens 60 Minuten. Nach Arbeitsende muss eine ununterbrochene Freizeit von 12 Stunden gewährleistet sein.

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung alle in Frage kommenden Gefährdungen beurteilt und den Jugendlichen darüber unterweist. Dabei sind das mangelnde Sicherheitsbewusstsein und die fehlende Berufserfahrung zu berücksichtigen. Verboten sind u. a. Tätigkeiten, bei denen ein hohes Unfallrisiko besteht, Arbeiten mit gefährlichen Maschinen und Gefahrstoffen. Die Arbeitgeber müssen die Schüler auch bei ihrem Unfallversicherungsträger versichern. Die Überwachung der Vorschriften liegt in Hessen bei den Regierungspräsidien.

Ausführliche Informationen sind auch dem Flyer „Ferienarbeit“ zu entnehmen, der auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt zu finden ist: www.rp-darmstadt.hessen.de/ Arbeit und Soziales/ Arbeitnehmerschutz/ Jugendliche/Kinder.

Weitere Auskünfte zum Kinder – und Jugendarbeitsschutz gibt es beim Regierungspräsidium Darmstadt an den drei Standorten in Darmstadt: 06151/12-4001, Frankfurt: 069/2714-0 und Wiesbaden: 0611/3309-0.