Hitzebedingte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h

A 5, A 6, A 656: ab Mittwoch, 5. August 2015

Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h wegen Hitze

Karlsruhe – Wegen der erneut zu erwartenden hochsommerlichen Temperaturen jenseits der 30 Grad-Grenze wird ab Mittwoch, 5. August 2015, erneut hitzebedingt ein Tempolimit auf Teilen der A 5, A 6 und der A 656 angeordnet.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung dient dem Schutz der Verkehrsteilnehmer vor plötzlich auftretenden „blow ups“ (Aufplatzungen) an älteren Betonfahrbahnen, die bei großer Hitze auftreten können und deren lokales Auftreten nicht vorhersagbar ist.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h bleibt voraussichtlich wegen der andauernden hochsommerlichen Großwetterlage über das kommende Wochenende bestehen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Maßnahme.

Weitere Informationen zu aktuellen Straßenbaustellen finden sich im Internet unter www.mvi.baden-wuerttemberg.de, www.bmvbs.de – Rubrik Baustellen-Infosystem; www.baustellen-bw.de.