Lemke: Keine Windkraft im Welterbe

Windkraft Welterbe Oberes Mittelrheintal

„Im Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal ist der Bau von Windenergieanlagen ausgeschlossen.“ Das stellt Wirtschaftsministerin Eveline Lemke angesichts des Flächennutzungsplans – Teilplan Windenergie – der Verbandsgemeinde Loreley klar. „Der Flächennutzungsplan der Gemeinde verstößt gegen geltendes Planungsrecht und kann in der vorliegenden Fassung nicht genehmigt werden“, sagt Lemke und kündigte eine entsprechende Stellungnahme des Ministeriums an die Verbandsgemeinde Loreley an.

Die Ministerin verweist auf das Landesentwicklungsprogramm (LEP IV), gemäß dessen Teilfortschreibung Erneuerbare Energien die Errichtung von Windanlagen in der Kernzone des UNESCO-Welterbegebietes Oberes Mittelrheintal ausgeschlossen ist. Auch im Rahmenbereich des Gebietes sei Windkraft nur dann zulässig, wenn diese mit dem Welterbestatus vereinbar sei.

Die Frage, in wie weit Windenergieanlagen mit dem Welterbestatus vereinbar sind, wurde bereits im Dezember 2013 mit einem Gutachten „Sichtachsenstudie – Windkraft und UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal“ beantwortet. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass innerhalb des Rahmenbereichs des Welterbegebietes keine Anlagen errichtet werden sollten.

„Die Verbandsgemeinde Loreley hat die Frage der Welterbeverträglichkeit in ihre Planungen nicht ausreichend einbezogen“, so Lemke.

Im Planentwurf der Verbandsgemeinde Loreley sind acht Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im Rahmenbereich des Welterbes Oberes Mittelrheintal dargestellt.