Kreissparkasse Kaiserslautern eröffnet Forum

Ärzte und ein Ende?

Kreissparkasse Kaiserslautern eröffnet Forum

Kaiserslautern – Für eine Informationsveranstaltung für Ärzte und Heilberufe hat die Kreissparkasse ihren Deutschordensaal dem Berufsverband für Ärzte, Mediverbund Südwest, als Forum zur Verfügung gestellt.

Dabei stand die zukünftige Entwicklung der ländlichen Arztpraxis auf der Themenliste. Die Bedeutung besonders vor dem Hintergrund demographischer Entwicklungen in der Region Westpfalz hob Kreissparkasse-Vorstandsmitglied Rupert Schönmehl in seiner Begrüßung hervor. Bei der Versorgung von gesundheitlichen Leistungen dürfe die Westpfalz nicht hinter städtischen Agglomerationen zurück fallen, sagte er. Wenn es darum ginge, geeignete Nachfolger für die Landarzt-Praxis zu finden, dürfe man sich gerne auch der sparkasseneigenen Unternehmens- und Nachfolgerbörse bedienen, verwies Schönmehl auf ein Angebot der Kreissparkasse.

„Die Zukunft der Arztpraxis – Abgabe, Kooperation, MVZ“, unter dieses Motto stellten die Rechtsanwälte Dr. Alexander Dorn und Tobias Schmidt ihren Vortrag vor zahlreichen Interessenten. Die Fachanwälte für Medizinrecht gaben einen Überblick über die allgemeine Situation der Ärzteschaft: Die Gesellschaft werde älter – also auch die Ärzteschaft. Dorn und Schmidt machten einen steigenden Versorgungsbedarf insbesondere in ländlichen Gegenden aus. Gleichzeitig dächten viele niedergelassene Ärzte darüber nach, mittelfristig ihre Tätigkeit zu beenden oder zu reduzieren. Allgemein sei ein Trend zu Kooperationen und Tätigkeit angestellter Ärzte zu bemerken.

Das neue GKV Versorgungstärkungsgesetz beinhaltet, so die Vortragenden, eine Vielzahl von Neuregelungen für alle Bereiche des Gesundheitswesens. Wesentlich für niedergelassene Ärzte seien insbesondere die Änderungen im Bereich des Zulassungswesens. Insgesamt ergebe sich der Eindruck, dass das Vertrauen des Gesetzgebers in die Vertragsärzteschaft insgesamt und ihre Selbstverwaltung weiter verringert habe. Stattdessen sollen künftig Medizinische Versorgungszentren und Krankenhäuser in höherem Maße die Versorgung sicherstellen.

Auch zur Frage, wie sich Kooperationen und Praxisnachfolge zukünftig noch sicher gestalten lassen, äußerten sich Dorn und Schmidt. Erhebliche Probleme stellten sich vor allem, wenn der Abgeber verstorben oder berufsunfähig ist, also die Praxis selbst nicht mehr weiterführen kann. Dann lasse sich das Genehmigungsverfahren für die Ausschreibung im Ergebnis nicht umgehen. Hier sind für Berufsausübungsgemeinschaften geeignete vertragliche Regelungen erforderlich, um den möglicherweise eintretenden Schaden abzumildern.

Des Weiteren beschäftigten sie sich mit den Bedingungen beim Wegfall des Erfordernisses der fachübergreifenden Tätigkeit im MVZ und mit Verbesserungen für Anstellungsverhältnisse.

Als Fazit fassten die Anwälte zusammen, das Versorgungsstrukturgesetz bringe für die niedergelassenen Ärzte zwar verschiedene Verbesserungen, aber vor allem wesentliche Unsicherheitsfaktoren für die Zukunft. Insbesondere bleibe abzuwarten, in welchem Umfang sich die Zulassungsgremien die Umsetzung der Ziele des Gesetzgebers auf die Fahne schreiben. Klar erkennbar dürfe die Tendenz hin zu größeren Leistungserbringereinheiten sein. Die Planung und rechtssichere Umsetzung von Kooperationen und Praxisnachfolgen werde zukünftig erheblichen größeren zeitlichen und organisatorischen Aufwand erfordern. Medizinische Versorgungszentren werden eine deutlich größere Rolle in der vertragsärztlichen Versorgung spielen als bislang.

Der Mediverbund Südwest repräsentiert als Berufsverband für Ärzte fast 700 Mitglieder in Rheinland-Pfalz, vertreten durch Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten. Mitglieder werden regelmäßig über berufspolitische, sowie spezifische Themen der Kassenärztlichen Vereinigung informiert. Ziel ist es, vorhandene Netzstrukturen innerhalb von MEDI-Südwest in Rheinland-Pfalz zu stärken sowie neue Strukturen zu etablieren.