Infoblatt für Lärmbeschwerden online erhältlich

Lärm in der Altstadt: Anwohner, Gastwirte und Stadt besprechen weiteres Vorgehen

Heidelberg – Anwohnervertreter aus der Heidelberger Altstadt, Gaststättenvertreter und Vertreter der Stadt Heidelberg haben sich am Mittwoch, 23. Juli 2015, im Rathaus zu einem weiteren gemeinsamen Kooperationsgespräch getroffen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer tauschten aktuelle Einschätzungen zur Lageentwicklung seit Beginn der neuen Sperrzeitregelung aus und besprachen die bereits getroffenen und künftigen Maßnahmen zur Reduzierung des nächtlichen Lärms in der Altstadt. An dem Dialog beteiligten sich die entsprechenden Interessensvertretungen und Bürgerinitiativen. Ziel der gemeinsamen Anstrengungen ist es, den nächtlichen Lärm durch Kneipen und Feiernde durch präventive und sonstige Maßnahmen weiter zu reduzieren.

Unter anderem haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kooperationsgesprächs ein Informationsblatt abgestimmt, an wen sich Anwohnerinnen und Anwohner im Falle einer Lärmbelästigung wenden sollen. Damit haben Betroffene stets den passenden Ansprechpartner zur Hand. Zudem können die Meldungen gleich an der richtigen Stelle dokumentiert werden:

  • Bürgerinnen und Bürger, die durch zu laute Musik, lärmende Gaststätten- und Kneipengäste oder grölende Passanten in ihrer Nachtruhe gestört werden, sollen unter der Telefonnummer 06221 99-1700 oder 0621 174-0 die Polizei anrufen, um die Ruhestörung zu melden: So kann die Polizei direkt aktiv werden und – wenn nötig – eine Polizeistreife vor Ort schicken oder den städtischen Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) benachrichtigen. 
  • Wer nachträglich eine Ruhestörung melden möchte, dem steht zu den üblichen Dienstzeiten auch das städtische Gaststätten-Beschwerdetelefon (Telefon 06221 58-22222) zur Verfügung. Hier können Bürgerinnen und Bürger zudem ergänzende Angaben zur grundsätzlichen Entwicklung der Problemlage machen. Auch an das städtische Bürgeramt können nachträgliche Meldungen gerichtet werden: Bürgeramt Heidelberg, Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg, Fax: 06221 58-17900, E-Mail: buergeramt@heidelberg.de.
  • Wer eine Ordnungswidrigkeit zur Anzeige bringen will, soll diese ebenfalls an das Bürgeramt richten: Hier werden sämtliche Meldungen und Vorfälle dokumentiert und geprüft, ob und welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind.
  • Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger im Falle einer Ruhestörung durch eine Gaststätte auch direkt an einen dortigen Ansprechpartner wenden: Das Bürgeramt sammelt zu diesem Zweck die Telefonnummern der jeweils Verantwortlichen und kann diese, sofern die Gastwirte zustimmen, auf Anfrage an die Anwohnerinnen und Anwohner weitergeben.

Die Handlungsempfehlungen sind auch im Internet abrufbar unter www.heidelberg.de > Bürgerservice > Lärm in der Altstadt.

Regelmäßiger Austausch vereinbart

Um die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu besprechen und die Zusammenarbeit weiter zu vertiefen, ist ein regelmäßiger, zunächst vierteljährlicher Austausch zwischen Anwohnerinitiativen, Gaststättenvertretungen und Stadtverwaltung vorgesehen. Zudem wird die Stadtverwaltung zum Ende des Jahres dem Gemeinderat einen qualifizierten Bericht über die Entwicklung der Lärmproblematik in der Altstadt vorlegen.

Nächtliche Besucherströme sollen durch neue Sperrzeiten entzerrt werden

In der Altstadt gibt es seit mehreren Jahren einen Konflikt zwischen Wirten und Feiernden auf der einen und den Anwohnerinnen und Anwohnern der Altstadt auf der anderen Seite. Im Dezember hatte der Heidelberger Gemeinderat eine für die Altstadt geltende Sonderregelung gekippt. Seit 1. Januar 2015 gilt nun die baden-württembergische Landesregelung, wonach Gaststätten wochentags bis 3 Uhr, in den Nächten auf Samstag und Sonntag bis 5 Uhr öffnen dürfen. Die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder ist der Ansicht, dass durch die Liberalisierung die Besucherströme nachts entzerrt werden und dass dadurch in den Altstadtgassen mehr Ruhe einkehrt.

Auch im bisherigen Jahresverlauf sind Beschwerden wegen Lärmbelästigungen bei der Stadt eingegangen. Mit Beginn der warmen Witterung haben diese in den letzten Wochen naturgemäß zugenommen. Auch von der Polizei wird über eine höhere Besucherzahl in der Altstadt und zunehmenden Störungen – insbesondere im öffentlichen Raum – berichtet. Von Seiten der Gaststättenbehörde wird selbstverständlich jeweils im Einzelfall geprüft, ob Maßnahmen möglich oder erforderlich sind. Eine Gesamtbilanz wird erst zum Ende des Jahres möglich sein.

Kommunaler Ordnungsdienst ist in der Altstadt präsent

Der Gemeinderat hatte im Dezember beschlossen, den Kommunalen Ordnungsdienst von bisher acht auf zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzustocken. Zudem gilt seit Mitte April der neue Schichtplan: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD sind nun in den Nächten auf Donnerstag bis 3.30 Uhr, in den Nächten auf Samstag und Sonntag bis 5.30 Uhr unterwegs. Die KOD-Teams sind in den Straßen und auf den Plätzen präsent und achten auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Auf diese Weise wird die Sicherheitslage in Heidelberg verbessert und das subjektive Sicherheitsempfinden der Heidelberger Bevölkerung erhöht. Zu den typischen Aufgaben des KOD gehört beispielsweise Kontrollen in der Fußgängerzone, das Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten (zum Beispiel „Wildpinkeln“), das Kontrollieren der Einhaltung von Sperrzeitregelungen, des Nichtraucherschutzes und des Jugendschutzes sowie bei Ruhestörungen tätig zu werden.

Ergänzend: Den 58-Punkte-Plan zur Reduzierung des Lärms in der Altstadt sowie das Informationsblatt für Lärmbeschwerden gibt es online unter
www.heidelberg.de >Bürgerservice >Lärm in der Altstadt