Geändertes Unterhaltsrecht ab 01.08.2015

Beiträge ändern sich

Kreis Bad Kreuznach – Wie die Jugendämter der Kreis- und Stadtverwaltung Bad Kreuznach mitteilen, erhöhen sich die Unterhaltsbeträge ab 01.08.2015 und nochmals ab 01.01.2016.

Ab 01.08.2015 gelten folgende Bruttobeträge:
1. Altersstufe (0-5 Jahre)    328,00 Euro
2. Altersstufe (6-11 Jahre)    376,00 Euro
3. Altersstufe (12-17 Jahre)    440,00 Euro

Ab 01.01.2016:
1. Altersstufe    335,00 Euro
2. Altersstufe    384,00 Euro
3. Altersstufe    450,00 Euro

Von diesen Beträgen ist in der Regel noch der hälftige Kindergeldbetrag in Abzug zu bringen 

Seit dem ab 01.07.1998 geltenden Unterhaltsrecht wurden eine Vielzahl von Unterhaltsverpflichtungsurkunden ausgefertigt oder gerichtliche Entscheidungen getroffen. Die sich hieraus ergebende Unterhaltsbeträge ändern sich – soweit sie dynamisiert sind – automatisch. 

Soweit eine Unterhaltssache bereits bei den Jugendämtern bearbeitet wird, erfolgt die gesetzliche Änderung automatisch. Da dies eine enorme Mehrarbeit bedeutet, bitten deshalb die Jugendämter vorerst von Rückfragen abzusehen. Die Mütter und Väter erhalten möglichst zeitnah eine Benachrichtigung über die neuen Beträge.
Elternteile, deren Kinder nicht durch ein Jugendamt betreut werden, können sich im Rahmen der Beratung, Unterstützung oder Beistandschaft an dieses wenden. 
Weitere Beratungsmöglichkeiten bestehen zudem bei allen sonstigen fachkundigen Stellen wie Rechtsanwälten, Rechtsberatungsstellen beim Amtsgericht, Notaren usw.

Um die Unterhaltsansprüche der Kinder, die nicht durch ein Jugendamt  oder durch eine/n Anwalt/Anwältin geltend gemacht werden, haben sich die betreuenden Elternteile selbst zu kümmern.
Es empfiehlt sich daher, den barunterhaltspflichtigen Elternteil zeitnah auf die Änderung aufmerksam zu machen.

Im Zuge dieser zweistufigen Reform ändern sich auch die Unterhaltsvorschussleistungen. 

Ab 01.07.2015 betragen sie für Kinder 
bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 144,00 Euro, bis zum vollendeten 12. Lebensjahr 192,00 Euro.

Ab 01.01.2016 so dann
bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 145,00 Euro,
bis zum vollendeten 12. Lebensjahr 194,00 Euro.

Die Überweisungen werden von den Jugendämtern automatisch umgestellt.