Tempo 30 auf der B 37

Zum Schutz der Nachtruhe

Heidelberg – Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat zugestimmt, dass auf der B 37 (Neckarstaden) im Bereich zwischen Karlstor und Stadthalle in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr aus Lärmschutzgründen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Kilometern pro Stunde gilt.

Die Stadt Heidelberg wird die entsprechende Beschilderung voraussichtlich im August 2015 anbringen. Dies nahm der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. Juli 2015 zur Kenntnis. Mit Geschwindigkeitsmessungen vor und nach Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung soll die Wirksamkeit der Maßnahme überprüft werden.

Die Initiative zu der nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung kam aus dem Bezirksbeirat Altstadt im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans Heidelberg 2013: Der Gemeinderat hat die Fortschreibung am 10. April 2014 beschlossen. Entsprechend dieses Beschlusses hat die Stadt Heidelberg das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige höhere Straßenverkehrsbehörde gebeten, der nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 37 zwischen Karlstor und Stadthalle aus Lärmschutzgründen zuzustimmen. Diese Zustimmung wurde im April 2015 erteilt.

Der Lärmaktionsplan enthält Maßnahmenvorschläge für alle Straßenabschnitte mit hohen Lärmpegeln und einer großen Zahl von Betroffenen („Aktionsbereiche“). Mit einem Verkehrsaufkommen von durchschnittlich circa 20.000 Kraftfahrzeugen pro Tag gehört der Abschnitt der B 37 zwischen Karlstor und Stadthalle zu den am stärksten von Verkehrslärm belasteten Straßenabschnitten in Heidelberg. Entsprechend der Lärmkartierung wird ein maximaler Lärmindex „LNight“ von 68 dB(A) erreicht. Mehr als 530 Anwohnerinnen und Anwohner sind nachts von Außenlärmpegeln von mehr als 60 dB(A) – dem Auslösewert für die Lärmaktionsplanung – betroffen. Mit der nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer verringert sich der Lärm um bis zu drei Dezibel, das entspricht etwa einer Halbierung der Verkehrsmenge.