Verabschiedung des LEAP-Gesetzes durch den Landtag

Endlich gesetzliche Grundlage in RLP

Mainz – Der Mainzer Wirtschafts- und Stadtentwicklungsdezernent Christopher Sitte begrüßt das am Mittwoch im Landtag Rheinland-Pfalz beschlossene „Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte“ (kurz: LEAPG).

Sitte: „Endlich ist es jetzt auch in Rheinland-Pfalz möglich, die im landläufigen Sprachgebrauch noch besser als BIDs (Business-Improvement-District) bekannten Projekte anzustoßen und umzusetzen. Die Stadt Mainz und auch die IHKs hatten dies schon lange mit Nachdruck gefordert.“

Der Sinn und Zweck der Gesetze in mittlerweile 12 Bundesländern sind weitgehend identisch. Sie schaffen die Rechtsgrundlage dafür, dass sich in abgegrenzten lokalen Dienstleistungs-, Gewerbe- und Einzelhandelsbereichen der Stadt private Initiativen von Grundstückseigentümern zusammenschließen können, um über geeignete Maßnahmen den öffentlichen Raum in diesem Quartier aufzuwerten. Auf diesem Wege kann mittelbar über die Aufwertung des Umfelds der gewerblich genutzten Immobilien zu deren Werterhalt und Wertverbesserung beigetragen werden. Sitte:

„Die Zielsetzung ist eine Erhöhung der Attraktivität der Geschäftsstraßen, die Stärkung der Geschäftstätigkeit als Ganzes, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität als auch die Erzeugung einer positiven Atmosphäre.“

Dabei gehe es immer um Maßnahmen, betont der Wirtschaftsdezernent, die über die von der Stadt bereits erbrachten Leistungen hinausgehen. Das erste Prinzip des Gesetzes sei das eigenverantwortliche Handeln der Akteure vor Ort selbst, so Sitte weiter. Diese initiieren den Zusammenschluss, organisieren den internen Verständigungsprozess über ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept sowie die notwendigen Abstimmungen mit der Stadt und bestimmen den notwendigen Aufgabenträger – etwa einen eigens gegründeten eingetragenen Verein.

Diese juristische Person setzt das entwickelte Konzept in der Folgezeit um. Findet sich eine Gruppe von Grundstückseigentümer, der mindestens 15 Prozent der im Projektbereich gelegenen Grundstücke gehören, deren Grundstücksfläche zudem auch mindestens 15% der privaten Fläche umfasst und im weiteren Verlauf zugleich die Eigentümer von nicht mehr als einem Drittel der Grundstücke / einem Drittel der Grundstücksfläche diesem initiierten Projekt widersprechen, kann die Stadt auf Antrag des Aufgabenträgers eine LEAP-Satzung erlassen, die die beabsichtigten Maßnahmen festschreibt und die Finanzierung regelt. Zur Finanzierung werden über die Satzung alle Grundstückseigentümer des lokalen Entwicklungs- und Aufwertungsprojektes entsprechend der Einheitswerte ihrer Grundstücke herangezogen, da ja auch alle von dem Projekt profitieren. Christopher Sitte ist gespannt auf die ersten Initiativen, welche Projekte in Angriff nehmen wollen. Sitte.

„Die Verabschiedung des Landesgesetzes passt optimal zum Beschluss des Mainzer Stadtrates über das Integrierte Innenstadtentwicklungskonzept (IEK), dessen Zielsetzung ebenfalls die facettenreiche Stärkung der Innenstadt ist.“

Insgesamt „zeige sich die Stadt in einem guten Licht“, so Sitte. Gleichwohl gebe es Örtlichkeiten mit gestalterischem und atmosphärischem Nachholbedarf. Diesbezüglich könnten zukünftige LEAP-Akteure aus dem IEK wertvolle Hinweise zu „ihren“ Stadtquartieren finden. Auch wenn die Stadt nicht Akteur eines Lokalen Entwicklungs- und Aufwertungsprojektes sein könne, sei sie natürlich gerne bereit, diesbezügliche Anstöße und Ideen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Sitte kündigte außerdem an, nach der Sommerpause eine Informationsveranstaltung zum Thema LEAP für alle Interessierten anzubieten. Bei dieser Veranstaltung sollen insbesondere Informationen darüber gegeben werden, welche Schritte zur Gründung eines LEAP notwendig sind.