Heppenheim: Wenn privates Grün auf Straßen und Gehwege überhängt – Hinweise zum Rückschnitt

Heppenheim – Überhängende Äste, Sträucher und Hecken sind für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer nicht nur ein Ärgernis, sie können auch zur Gefahr werden. Das gilt insbesondere dann, wenn Personen auf die Straße ausweichen müssen.

In Straßen ohne Gehwege wird oftmals die Straßenbreite so sehr vermindert, dass dort nur noch mit starker Behinderung des Verkehrs geparkt werden kann.

Weitere Beeinträchtigungen ergeben sich durch Äste, die Verkehrszeichen und Straßenlaternen verdecken. Gefährlich wird es, wenn Straßenecken so stark bewachsen sind, dass Autofahrer nur noch schlecht in die bevorrechtigte Straße einsehen können.

Auch Hecken, die zwar im unteren Bereich bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden, aber im oberen Bereich in die öffentliche Straßenfläche hineinragen, schränken die Gehweg- bzw. Straßenbreite ein und stellen eine Verkehrsgefährdung dar.

Die Stadt Heppenheim bittet alle betroffenen Grundstückseigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, damit beim Herunterfallen niemand verletzt werden kann.

Die Gemeinde ist verpflichtet, dies zu kontrollieren und wird, falls erforderlich, die Grundstückseigentümer zum Rückschnitt auffordern. Sollte dieser nicht erfolgen, kann die Gemeinde aufgrund des Hessischen Straßengesetzes Überwüchse entfernen lassen und dies dem Grundstückseigentümer in Rechnung stellen.

Grundstückseigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Pflanzen entstehen können. Daher sollten folgende Hinweise beachtet werden:

  • Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert nutzen können und keine Sichtbehinderungen entstehen. Bedenken Sie dabei, dass bei Regen oder Schneefall der Grünbewuchs schwerer wird und dadurch noch weiter in den öffentlichen Verkehrsraum hineinhängt.
  • Beachten Sie das Lichtraumprofil. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad-/Gehwege ragen, an Straßen bis zu einer Höhe von 4,50 m.
  • Schneiden Sie im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos, auch aus einigen Metern Entfernung, gesehen werden können.

Der anfallende Grünschnitt kann bei den Grünschnittsammelstellen des ZAKB kostenlos abgegeben werden. Nähere Informationen über die Sammelstellen und deren Öffnungszeiten gibt es unter www.zakb.de.