Bauleitplanungen „Wohngebiet Hainweg“

Öffentliche Auslage für interessierte Bürger

Wiesbaden – Von Montag, 20. Juli, bis Freitag, 7. August, liegen der Entwurf der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungsplanvorentwurf für den Planbereich „Wohngebiet Hainweg" im Ortsbezirk Nordenstadt öffentlich aus. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die Inhalte der Planung im Raum für öffentliche Auslegungen im Verwaltungsgebäude des Dezernates für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden zu informieren.

Er ist montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Zusätzlich stehen die Unterlagen zu dieser Bauleitplanung auch im Internet unter http://www.wiesbaden.de/auslegung zur Ansicht zur Verfügung. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auch so über die beabsichtigten Planungen ausführlich informieren.

Der Planbereich für das neue „Wohngebiet Hainweg“ in Wiesbaden-Nordenstadt liegt zwischen der Heerstraße im Norden, der Eichelhäherstraße im Osten, der Konrad-Zuse-Straße im Süden. Mit ungefähr 21 Hektar ist das neue Baugebiet eine der größten neuen Wohnbauflächen, die im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan dargestellt sind. Ziel der Planungen ist unter anderem, ein hochwertiges, durchgrüntes Wohngebiet für ungefähr 650 Wohneinheiten in gemischten Bauformen zu entwickeln. Dabei sollen auch die Belange des energiesparenden Bauens besonders berücksichtigt werden, denn sie sind Ziele einer ressourcenschonenden Stadtentwicklung.

Der Vorhabenträger plant in enger Abstimmung mit der Landeshauptstadt Wiesbaden das Vorhaben unter diesen Vorgaben zu realisieren. Zusammen mit der Landeshauptstadt Wiesbaden hat der Vorhabenträger bereits einen städtebaulichen Wettbewerb durchgeführt. Aus den dabei erarbeiteten städtebaulichen Konzeptionen wurde ein Beitrag ausgewählt, der

Ausgangspunkt der Grundlagenplanungen und damit der Bebauungsplanung sein soll. In den Bürgerversammlungen am 31. Oktober 2013 und am 21. Mai 2014 wurden die Inhalte des städtebaulichen Vorentwurfs erläutert und zahlreiche Anregungen entgegengenommen. In einer weiteren Bürgerversammlung am 19. Februar 2015 wurde ausführlich die verkehrliche Situation im Planbereich thematisiert und erläutert, sowie weitere Anregungen aufgenommen. Daran anschließend wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans unter der Berücksichtigung umfangreicher Fachbelange erneut überarbeitet.

Nun wird die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans und der Vorentwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Hainweg" im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zusammen mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.