Kreis Kaiserslautern: Landrat informiert über Ergebnisse zu einer möglichen Verlegung der Luftkampfübungsräume aus dem Kreisgebiet

Ernüchterung

Kaiserslautern – Zusammenfassend teilt das zuständige Bundesministerium der Verteidigung auf Anfrage des Landrats ernüchternd mit, dass eine Verlegung der vorhandenen ausgewiesenen Übungslufträume innerhalb Deutschlands nicht möglich sei.

Im Auftrag des Kreistages hatte sich mein Amtsvorgänger sowohl bei Land und Bund für die Verlegung der Luftkampfübungsgebiete TRA LAUTER und der POLYGONE aus dem Kreisgebiet eingesetzt. In seinem Schreiben hatte er auch um eine frühzeitige Warnung der Bevölkerung vor möglichen Überschallknall gebeten und darüber hinaus Aufschluss erbeten über eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch die Metallteilchen, die bei Übungen abgeworfen werden.

In einem Antwortschreiben teilt das Bundesministerium der Verteidigung mit, man sei bemüht, die Belastungen der Bevölkerung durch militärischen Flugbetrieb in Deutschland möglichst gering zu halten und möglichst gleichmäßig über Deutschland zu verteilen. Diesem Bemühen seien jedoch durch den dafür zwangsläufig benötigten Luftraum und die notwendige Nähe zum Start- und Landeflugplatz der jeweiligen militärischen Einrichtung Grenzen gesetzt.

Die Bemühungen der sogenannten Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland-Pfalz und die auf Bund- und Länder-Ebene vereinbarten Maßnahmen in der Vergangenheit hätten bereits zu einer Reduktion der Belastung im Bereich der TRA LAUTER geführt. Das Bundesministerium verweist hierbei auf eine mittlerweile annähernd gleichmäßige Verteilung der Belastung auf die vier großen Übungslufträume in Deutschland. Die aktuellen Auswertungen der tatsächlichen Nutzung der TRA LAUTER lägen im Vergleich zu der Gesamtzahl der Nutzung aller militärischen Flugbeschränkungsgebiete in den Jahren 2016 und 2017 bei 19 respektive 21 Prozent.

Auf Anfrage sei das Luftfahrtamt der Bundeswehr gerne bei Bedarf und in Abstimmung mit dem Innenministerium bereit, im Rahmen von Vor-Ort-Terminen der Bevölkerung Auswirkungen und Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms zu erläutern. Grundsätzlich, so das Bundesministerium, seien die Übungslufträume unter Berücksichtigung der militärischen Erfordernisse, d.h. Nähe zum militärischen Flugplatz, eingerichtet. Darüber hinaus müsse der engen Luftraumstruktur in Deutschland mit einem sehr dichten Netz von Verkehrsflughäfen und Flugverkehrsstrecken und einem hohen zivilen Flugverkehrsaufkommen Rechnung getragen werden.

Der Luftraum über Deutschland stelle eine knappe und begrenzte Ressource dar. Um zivilen und militärischen Bedarf unter bestmöglicher Berücksichtigung von Ballungsgebieten in Einklang zu bringen, seien in enger Koordination zwischen zivilen und militärischen Stellen die militärischen Übungslufträume ausgewiesen worden, innerhalb derer Grenzen auch Luftbetankungsgebiete liegen. Die Besiedlungsdichte Deutschlands lasse bei dieser Einteilung keine vollständige Vermeidung aller bewohnten Gebiete zu.

Trotz Nutzung von Simulatoren bei der fliegerischen Ausbildung sei die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld unumgänglich. Dabei sei auch der Flug mit Überschallgeschwindigkeit in Deutschland ab einer Höhe von ca. 12.000 m täglich von 07:00 bis 11:30 und 13:00 bis 19:00 Uhr möglich und könne nicht im Einzelnen vorher angekündigt werden. Darüber könne das Luftfahrtamt der Bundeswehr gerne vor Ort informieren.

Zu dem angefragten Thema „Abwurf kleiner Metallstreifen im Rahmen von Luftübungen“ teilt das Bundesamt mit, dass der Einsatz von sogenanntem Düppel im Übungsgebiet POLYGONE grundsätzlich verboten sei und nach Auskunft der am Flugbetrieb beteiligten Stellen in den letzten Jahren nicht durchgeführt wurde. Der letzte dokumentierte und genehmigte Einsatz habe im Februar 2008 auf Basis einer Sondergenehmigung stattgefunden.

Abschließend teilt das Bundesministerium für Verteidigung mit, dass mit Blick auf den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte aktuell keine weiteren Maßnahmen oder Einschränkungen im Übungsflugbetrieb mehr möglich seien. Auch die Ministerpräsidentin, Frau Malu Dreyer, hat in einem Schreiben vom 22. Januar auf die Zuständigkeit des Bundesministerium für Verteidigung verwiesen und informiert, dass nach deren Auskunft im letzten Jahr Maßnahmen zur Minderung des Fluglärms in der TRA Lauter ergriffen worden sind.

„Diese Rückmeldungen sind für mich schon enttäuschend vor dem Hintergrund unserer ohnehin mit Fluglärm belasteten Region; ich werde mich jedoch weiterhin energisch für eines Reduzierung des Fluglärms einsetzen“,

so Landrat Ralf Leßmeister in seiner abschließenden Bewertung.