Rasenmähen: was ist wann erlaubt?

Hinweis der Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung gibt Hinweise, wann Rasenmäher erlaubt ist

Neustadt an der Weinstraße – Die Abteilung Landwirtschaft und Umwelt hat in letzter Zeit wieder vermehrt Beschwerden wegen Lärmbelästigungen durch Rasenmähen erhalten. Deshalb einige Ausführungen dazu.

Als rechtliche Hilfestellung gilt: Rasenmähen ist grundsätzlich werktags (inklusive Samstag) zwischen 7 und 20 Uhr – mit Ausnahme der Mittagsruhezeit  von 13 bis 15 Uhr – erlaubt. Lautere Geräte wie Freischneider, Grastrimmer oder Laubbläser dürfen dagegen nicht vor 9 oder nach 17 Uhr genutzt werden. 

Gewerblich Tätige dürfen auch in der Mittagszeit Rasenmähen.

Ein paar Tipps von Fachleuten: Mähen an kühlen Tagen oder zu kühleren Tageszeiten schont den Rasen. Auch sollte man die Schnittschärfe des Rasenmähers regelmäßig überprüfen. Wenn das Grün mit einem Mulchmäher, der das Gras direkt häckselt, gemäht wird, kann der Grünschnitt  auf dem Rasen verbleiben. Allerdings sollte dann etwas häufiger gemäht werden, damit das gemulchte Material nicht den darunter liegenden Rasen erdrückt oder der Mäher verstopft.

Für alle anderen gilt: was tun mit dem Grünschnitt? In Neustadt gibt es für alle Gartenbesitzer ohne Komposthaufen eine einfache Lösung: man kann die Grasreste zur Firma Gerst in der Branchweilerhofstraße fahren. Wenn es sich nur um eine Kofferraumladung handelt, ist die Abgabe kostenlos. Darüber hinaus kann Rasenschnitt auf dem Kompost oder in der Biotonne entsorgt werden. Weitere Einsatzmöglichkeit: als Schutz unter Bäumen oder Sträuchern verteilen, das hilft vor Austrocknung und Bodenerosion bei Platzregen. 

Schließlich gibt es noch die Möglichkeit, den Grün- und Gehölzschnitt tagsüber (nicht zwischen 18 und 8 Uhr) kontrolliert und in trockenem Zustand zu verbrennen, wobei dabei aus Rücksicht auf die Nachbarn ein Abstand von 50 Metern zu Häusern oder Straßen und von 100 Metern zum Wald eingehalten werden muss. 

Kleinere Mengen an Schnittgut können verbrannt werden, wobei das Verbrennen an einem windarmen Tag in kleinen Haufen und mit trockenem Schnittgut erfolgen sollte. Die Verbrennung besonders großer Mengen an Grünschnitt (über 3 Kubikmeter) ist schriftlich bei der Umweltabteilung der Stadt Neustadt anzuzeigen.

Wichtig: Es darf kein Abfall mit verbrannt werden. Außerdem sollte man sicherheitshalber ausreichend Löschmittel bereithalten. Von diesen Regelungen ausgenommen sind Grill- und Lagerfeuer, für die keinerlei Anzeigepflicht besteht.

Die Umweltabteilung bittet dringend darum, den Grünschnitt nicht einfach vor dem Zaun oder in der freien Landschaft zu entsorgen. Solche Grünschnitthaufen locken je nach Lage Ratten oder Wildschweine an, ziehen meist weitere wilde Müllablagerungen nach sich, schädigen die Pflanzendecke und beeinträchtigen das Landschafts- und Ortsbild.