Hilfe der Feuerwehr nicht immer zum Nulltarif

Bei Brandfällen oder Menschenrettung kostenfrei

Die Stadt Viernheim weist darauf hin, dass eine Fehlalarmierung pauschal 500 Euro kostet

Viernheim – Gut, dass es die Freiwillige Feuerwehr gibt. Diese Erfahrung machen Menschen nicht nur im Brandfalle, bei schweren Verkehrsunfällen oder anderen brenzligen Situationen. Schnell ist die Feuerwehr zur Stelle und leistet Hilfe.
Auch nach Unwetter, Starkregen, Stürmen und Orkanen, wenn es um das Auspumpen vollgelaufener Keller oder das Beseitigen umgestürzter Bäume geht. Tag und Nacht, alles ehrenamtlich.

Doch Feuerwehreinsätze gibt es nicht immer zum Nulltarif. Kostenfrei sind diese nur bei Bränden und Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr. Und auch im Katastrophenfall, wenn dieser von der Katastrophenschutzbehörde des Landkreises als solcher deklariert wird. Bei Großschadenslagen behält sich der Magistrat zur Kostenanforderung Einzelentscheidungen vor.

In allen anderen Fällen ist die Gemeinde nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) berechtigt, Kostenersatz zu erheben.

Danach ist der „Einsatz der öffentlichen Feuerwehren nur bei Bränden und im Falle einer Katastrophe infolge von Naturereignissen für den Geschädigten gebührenfrei.“

Infobox

  • Kostenfrei nur bei Brandfällen oder Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr
  • Stadt berechtigt zur Erhebung von Kostenersatz für Personal- und Materialeinsatz 
  • Fehlalarmierung kostet pauschal 500,–€