Hitzebedingte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 Stundenkilometer

Langsam fahren ab 16. Juli

Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h wegen Hitze

Baden-Württemberg / Karlsruhe – Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird auf Teilen der Autobahnen A 5, A 6 und A 656 im Regierungsbezirk Karlsruhe ab Donnerstag, 16. Juli 2015 wegen der zu erwartenden hochsommerlichen Temperaturen jenseits der Grenze von 30 Grad erneut hitzebedingt ein Tempolimit auf diesen Autobahnabschnitten anordnen.

Grund sind Hitzeschäden an den Fahrbahnen und die zu erwartenden hochsommerlichen Temperaturen jenseits der Grenze von 30 Grad.

Die bereits montierten Verkehrsschilder werden ab dem Morgen des Donnerstag, 16. Juli 2015, wieder so gedreht, dass sie von den Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden können. Insbesondere die Arbeiten im Mittelstreifen können nur unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Auch deswegen können die Arbeiten erst im Lauf des Donnerstag abgeschlossen sein. 

Die genaue Lage der insgesamt 13 Abschnitte mit derzeit rund 120 Verkehrsschildern ergibt sich aus dem beiliegenden Plan.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung dient dem Schutz der Verkehrsteilnehmer vor plötzlich auftretenden „blow ups“ (Aufplatzungen) an älteren Betonfahrbahnen, die bei großer Hitze auftreten können und deren lokales Auftreten nicht vorhersagbar ist.

Wegen der aufwändigen und umfangreichen Beschilderung kann das Tempolimit nachts und in den kühleren Morgenstunden nicht aufgehoben werden.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Stundenkilometer bleibt voraussichtlich wegen der andauernden hochsommerlichen Großwetterlage bis Mitte kommender Woche (Kalenderwoche 30) bestehen. Sobald das „Tempolimit“ aufgehoben werden kann, informiert das Regierungspräsidium Karlsruhe die Öffentlichkeit durch eine Pressemitteilung.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Maßnahme.