Taxifahren im Rhein-Neckar-Kreis wird teurer

Beförderungsentgelte steigen um 20 Prozent

Die Beförderungsentgelte steigen ab 10. August 2015 um 20 Prozent

Rhein-Neckar-Kreis – Ab dem 10. August 2015 wird das Taxifahren im Rhein-Neckar-Kreis teurer. Laut einer aktuellen Pressemitteilung sieht die neue Taxitarifverordnung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis erstmals seit dem 1. Januar 2007 eine Anhebung der Tarife um durchschnittlich 20 Prozent vor. Wie bisher setzt sich der Gesamtfahrpreis einer Taxifahrt, der von einem geeichten Taxameter festgehalten wird, aus mehreren Teilen zusammen: Grundpreis, Kilometerpreis und Zeitpreis.

Die Grundgebühr steigt so von 2,60 Euro auf 3,10 Euro. Der Kilometerpreis erhöht sich in den verschiedenen Tarifstufen. Für die Tarifstufe I (PKW bis vier Fahrgäste Anfahrt) wird der Preis pro Kilometer von 0,80 Euro auf einen Euro angehoben, in der Tarifstufe II (PKW bis vier Fahrgäste Zielfahrt) von 1,60 Euro auf zwei Euro. In der nächsten Tarifstufe (PKW ab fünf Fahrgästen Anfahrt) wir der Tarif von 1,10 Euro/Kilometer auf 1,30 Euro/Kilometer erhöht und bei der Tarifstufe IV (PKW ab fünf Fahrgästen Zielfahrt) von 2,20 Euro/Kilometer auf 2,60 Euro/Kilometer. Der verkehrsbedingte oder vom Reisenden veranlasste Zeitpreis steigt auf 31,20 Euro/Stunde – zuvor 26 Euro/Stunde. Die Beförderung von Reisegepäck, Kinderwagen, Rollstühlen und Tieren ist kostenlos. Ob Tiere mitfahren dürfen, entscheidet grundsätzlich der Taxifahrer. Ansonsten beträgt der Gepäckzuschlag 1,80 Euro je Stück – zuvor 1,50 Euro je Stück. Die zuvor genannten Preise verstehen sich jeweils inklusive Mehrwertsteuer.

Wie kam es dazu? Auf Antrag der Taxiunternehmen schreibt der Rhein-Neckar-Kreis seine Taxitarifverordnung fort. Vorgeschaltet war ein umfassender Abstimmungsprozess, bei dem unter anderem sämtliche im Rhein-Neckar-Kreis ansässigen Taxiunternehmen, alle 54 Städte und Gemeinden sowie die Industrie- und Handelskammer beteiligt wurden. Anlass war die Preisentwicklung der wesentlichen Kostenblöcke der Taxiunternehmen, insbesondere der Personalkosten im Hinblick auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015. Dieser gilt auch für das Taxigewerbe.

Die Taxibranche steht auch in Zukunft vor vielfältigen Herausforderungen. Daher will das zuständige Amt für Nahverkehr und Wirtschaftsförderung den Dialog mit den Unternehmern und Interessensvertretern bedarfsorientiert fortsetzen, um künftig notwendige Änderungen an den Vorschriften möglichst zeitnah umsetzen zu können.

Infobox:

Nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes schreibt der Rhein-Neckar-Kreis seine Taxitarifverordnung fort. Der Tarif ist für alle im Rhein-Neckar-Kreis ansässigen Taxiunternehmen und für jedes einzelne Taxi innerhalb des Pflichtfahrbereichs, das der Gemeindebezirk der jeweiligen Standortgemeinde des Taxibetriebs ist, verbindlich. Dies wird mit einem in den Taxis installierten und geeichten Taxameter sichergestellt.

Die neue Taxitarifverordnung vom 29.06.2015 tritt am 10.08.2015 in Kraft. Die dazwischen liegende Zeit wird für die Umstellung der Taxameter auf den neuen Tarif benötigt. Die Tarifverordnung wurde letztmals am 1. Januar 2007 angepasst.

Die Tarifstufen I und III (Anfahrt) werden für die Anfahrt des Taxis zum Bestellungsort berechnet sowie für Rundfahrten, bei denen die Fahrt wieder am Ausgangspunkt endet. Die Tarifstufen II und IV (Zielfahrt) sind für Fahrten einschlägig, bei denen der Fahrgast nicht zum Bestellungsort bzw. Ausgangspunkt der Fahrt zurückkehrt (z.B. einfache Fahrt vom Bahnhof zum Krankenhaus). Daneben unterscheiden sich die Tarifstufen I und II von den Stufen III und IV in der jeweiligen genannten Anzahl der beförderten Personen: I und II werden berechnet für einen PKW bis 4 Fahrgäste, während III und IV für Großraumfahrzeuge ab 5 Personen oder auf ausdrückliche Bestellung einzustellen sind.