Ärztliche Behandlung von Flüchtlingen

Web-Broschüre der KV RLP

Broschüre „Patienten aus dem Ausland“ kann auf der Website der KV RLP heruntergeladen werden

Mainz – Die steigende Zahl an Flüchtlingen in Deutschland berührt auch die ambulante Versorgung. Benötigen Asylbewerber medizinische Hilfe, wirft dies bei niedergelassenen Ärzten viele Fragen auf. Antworten darauf gibt die Online-Broschüre „Patienten aus dem Ausland“ der KV RLP.

Ein Kapitel der soeben aktualisierten Broschüre befasst sich speziell mit Patienten, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Im Vergleich zu den Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung hat dieser Personenkreis einen eingeschränkten Anspruch auf Krankenhilfeleistungen. Laut Asylbewerberleistungsgesetz beziehen sich diese Leistungen auf Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln. Dazu gehört ebenso die Behandlung zur Abwendung von erheblichen Gesundheitsschäden beziehungsweise zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit. Auch werdenden Müttern sind ärztliche und pflegerische Hilfe sowie Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren. Auf den Behandlungsscheinen finden niedergelassene Ärzte individuelle Angaben der Sozialhilfeträger, etwa zur Gültigkeit des Behandlungsscheins.

Weitere Informationen, zum Beispiel zur Notfallbehandlung oder Regelungen zum Überweisungsverfahren, enthält die Online-Broschüre ebenfalls. Im Fokus steht auch die Behandlung anderer Patientengruppen, die aus den Staaten des europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz stammen. Besondere Regelungen bei der Behandlung und Abrechnung gibt es auch für Patienten aus Staaten mit bilateralem Abkommen über Soziale Sicherung. Darüber hinaus finden Ärzte auch Hinweise zur Behandlung von Patienten ohne legalen Aufenthaltsstatus.

Die Broschüre „Patienten aus dem Ausland“ kann auf der Website der KV RLP heruntergeladen werden: www.kv-rlp.de