Info-Hotline der Finanzämter zu Ferienjobs

Steueridentifikationsnummer

Mainz – Viele Schülerinnen und Schüler sowie Studierende bessern sich mit einem Ferienjob das Taschengeld auf. Sie sind somit Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin und unterliegen mit ihrem Arbeitslohn grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber benötigen hierzu lediglich Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer. Darauf wies heute das Finanzministerium hin.

„In der Regel fällt keine Lohnsteuer an. Ob bei größerer Entlohnung einbehaltene Lohnsteuer vom Finanzamt im Rahmen einer Einkommensteuererklärung erstattet wird oder wie sich das mit dem Ferienjob und dem Kindergeld der Eltern verhält, können Ihnen am Montag, dem 13. Juli die Steuerfachleute der Finanzamts-Hotline erklären. Sie geben auch Hinweise, ob eine Pauschalierung der Lohnsteuer im Rahmen eines Minijobs durch den Arbeitgeber möglich ist oder ob auch hier kein Lohnsteuerabzug stattfindet“, teilte heute Finanzministerin Doris Ahnen mit.

Unter der Rufnummer 0261-20 179 279 stehen fachkundige Finanzbeamtinnen und –beamte im Rahmen des Aktionstags am 13. Juli in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Ab 13:00 Uhr werden sie unterstützt von Mitgliedern der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.