Ehemaliges Bahnausbesserungswerk wird neu genutzt

Vertragsunterzeichnung im Rathaus

v.l.: Elke Franzreb, Dr. Klaus Weichel, Jörg Zimmermann, Hermann Weise, Thomas Knieriemen, Peter Kiefer, Andreas Jacob, Jörg Woll

Kaiserslautern – Wer mit dem Auto oder der Bahn von Westen her kommend nach Kaiserslautern einfährt, wird sich bald von einem gewohnten Anblick verabschieden müssen. Das Gelände des ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerks an der Pariser Straße (Pariser Straße 300) soll neuen Nutzungen zugeführt werden. Die beiden dazu notwendigen städtebaulichen Verträge für den östlichen Teilbereich der Fläche wurden heute von Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel, Jörg Zimmermann von der WVE GmbH Kaiserslautern, Hermann Weise von der B&V Kaiserslautern GmbH, Andreas Jacob von der Firu mbH sowie von Dr. Thomas Knieriemen als Vorhabenträger für die F.K. Horn GmbH & Co KG und die Immo PmS GmbH & Co KG | B & V Kaiserslautern GmbH unterschrieben.

Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf der elf Hektar großen Fläche ab Herbst dieses Jahres 102 Häuser mit 167 Wohneinheiten (Eigentums- und Mietwohnungen) zu errichten, darunter auch 26 inklusive  Wohneinheiten für Menschen mit Handicap, getragen durch die Lebenshilfe Kaiserslautern. Darüber hinaus sollen eine Tankstelle, ein ebenfalls von der Lebenshilfe getragener Nahversorgermarkt sowie ein Quartiertreffpunkt entstehen. Ferner sind Flächen für Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe vorgesehen, sowie 1,2 Hektar Grünflächen. Eine der beiden vorhandenen Spitzbunkeranlagen auf dem Gelände soll ebenfalls einer Nachnutzung zugeführt werden. Der westlich gelegene Spitzbunker wird derzeit von einem Verein genutzt. Diese Nutzung soll zukünftig bestehen bleiben. 

„Damit schließen wir eine weitere Lücke“,

freute sich OB Weichel über den Abschluss der Verträge. Ursprünglich habe man nur Gewerbeflächen auf dem Gelände realisieren wollen, so Weichel, man habe dann aber auf die aktuellen Bedürfnisse reagiert und die gemischte Nutzung umgesetzt.

„Die Nachfrage nach stadtnahem Wohnen ist hoch und wird weiter zunehmen“, so der OB.

„Das Konzept ist deswegen so überzeugend, da es verschiedene Nutzergruppen anspricht“, 

lobte auch Baudezernent Kiefer. Dass das Projekt zu einem solch guten Abschluss gebracht werden konnte, sei dem sehr guten Zusammenspiel aller Organisationseinheiten zu verdanken.

„Bei der Revitalisierung ehemaliger Industrieflächen sind einige Hürden zu nehmen, was wir gemeinsam erfolgreich geschafft haben. Dafür mein herzlicher Dank an alle Beteiligten“, so Thomas Knieriemen.

Im Städtebaulichen Vertrag 1 sind Regelungen zu den Planungskosten, zur Vermessung, zur Bodenordnung, zur Städtebaulichen Konzeption, zur Energieversorgung, zu den Umweltbelangen und zur Haftung enthalten. Gemäß dem Verursacherprinzip trägt der Vorhabenträger sämtliche anfallenden Kosten und trägt die Haftungsrisiken. Der Städtebauliche Vertrag 2 umfasst unter anderem Regelungen zur Planung der Erschließung, zu Abstimmungen mit der Stadt sowie zur Abnahme der Maß-nahmen und der Übertragung in das städtische Eigentum. Neben Erschließungsmaßnahmen auf dem eigentlichen Gelände sind darin auch Maßnahmen wie etwa die bauliche Anpassung der Pariser Straße sowie die Herstellung einer Fußwegeanbindung an den Bahnhaltepunkt Kennelgarten vorgesehen. 

Das Eisenbahnausbesserungswerk (EAW) an der Pariser Straße wurde 2001 als bahneigene Nutzung aufgegeben. Die beiden nun abgeschlossenen Verträge betreffen jedoch nur die Nachnutzungen des östlichen Teils der Fläche, insgesamt rund elf Hektar. Während der Landesgartenschau Kaiserslautern im Jahr 2000 sowie während der WM 2006 wurde die Fläche als Ausweichparkplatz (Park & Ride) genutzt und ist im Wesentlichen bis auf eine rund 15.000 m² große Kaltlagerhalle beräumt worden. 

Die Flächen im westlichen Teil werden von einem privaten Unternehmen nachgenutzt, dass mit der Ausbesserung von Eisenbahnwagen beschäftigt ist und somit eine bahnnahe Branche abdeckt. Diese Flächen bleiben weiterhin planfestgestelltes Bahngelände und stehen daher für eine Überplanung nicht zur Verfügung. 

Die Verträge gehen auf einen Grundsatzbeschluss des Stadtrates in seiner Sitzung am 9. Februar 2015 zurück. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Pariser Straße 300, östlicher Teilbereich“ wurde bereits am 07. Mai 2012 gefasst.