Hundezählung vor dem Stichtag – 31.07.2015 ist die Frist vorbei

Der Magistrat in Lorsch macht ernst

Der Magistrat der Stadt Lorsch macht Ernst. Wenn die Frist 31.07 abgelaufen ist drohen Bußgelder bis zu 300 Euro für Hundebesitzer die der Meldepflicht nicht nachkommen

Des Menschen liebster Freund – der Hund – beschäftigt Stadtverwaltung wie Hundehalter immer mal wieder. So erbrachte der letzte Aufruf zur Erhebung des Hundebestandes (gemäß der Hundesteuersatzung) in Lorsch immerhin fast viertausend fristgerechte Antworten von Grundstückseigentümern. Damit wurden insgesamt einhundertvierzig Vierbeiner neu angemeldet. Da jedoch – trotz bereits erfolgter Fristverlängerung – immer noch etliche Meldungen ausstehen, macht der Magistrat noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam, dass auch diese bis spätestens zum 31. Juli erfolgen müssen.

Danach wird es ernst: Alle, die dann dem Auskunftsersuchen nicht nachgekommen sind und auf deren Grundstücken trotzdem Hunde leben, werden mit 300 Euro Geldstrafe belegt. Der Stadtrat wird Ernst machen und hat sich mittlerweile auch über konkrete Kontrollmöglichkeiten vor Ort erkundigt.

Eine entspanntere Situation herrscht mittlerweile was die Hundetoiletten in Lorsch betrifft und weitere elf sogenannte Gassi-Stationen werden derzeit aufgestellt. Damit sind besonders neuralgische Punkte (z.B. zwischen Schwimmbad und Waldparkplatz neben der Feuerwehr oder auf dem Weschnitzdamm) entschärft worden. Die Hinweise dazu kamen aus der Lorscher Bevölkerung. Besonders wurde darauf geachtet, dass sich in bestimmten Abständen zu den Hundetoiletten auch Mülleimer befinden. Denn nachdem löblicherweise immer mehr Hundebesitzer im Fall des Falles zum Tütchen greifen, verlässt sie danach vorschnell der Mut: gefüllte Gassi-Tütchen werden irgendwo im Gelände abgestellt, statt in Mülleimern entsorgt.

„Wir bitten sehr darum, dass die Hundehalterinnen und -besitzer hier bis zur letzten Konsequenz kooperativ bleiben und den Kot ihrer Tiere auch wirklich entsorgen“, so die Stadtverwaltung.

Das will man weiterhin erleichtern. Wiederum im Dialog mit der Bevölkerung wird man weitere Hundetoiletten anschaffen und aufstellen. Anregungen dazu möge man bitte im Stadthaus, am besten per E-Mail, kundtun (info@lorsch.de).

Info

Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer, die ihrer Meldepflicht zur Erhebung des Hundebestandes noch nicht nachkamen, müssen dies bis zum 30. Juli 2015 getan haben. Anderenfalls droht eine Geldbuße von 300 Euro. Sollte man das entsprechende Formular nicht mehr besitzen, kann man es  sich im Stadthaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, noch einmal aushändigen lassen.