Die letzten Tage des Grundbuchamtes

Künftig zentral in Mannheim

Das Gebäude, das über 50 Jahre als Staatliches Grundbuchamt genutzt wurde, wurde zurück an die Stadt Weinheim übergeben

Weinheim – Eine Ära geht zu Ende. Am Montag, 6. Juli 2015, wird der letzte in Weinheim arbeitende Grundbuchbeamte den Schlüssel des Gebäudes in der Ehretstraße an die Stadt zurückgeben, dann gibt es in der Zweiburgenstadt – wie in anderen Mittelstädten des Landes – kein staatliches Grundbuchamt mehr.

Damit wird auch in Weinheim eine schon länger beschlossene Grundbuchamtsreform des Landes umgesetzt, in deren Zuge die  staatlichen und kommunalen Grundbuchämter landesweit auf 13 Amtsgerichte konzentriert werden. Im nordwestbadischen Raum wurde das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Mannheim eingerichtet. Mit der Einrichtung des zentralen Grundbuchamts Mannheim werden die Grundbücher nur noch in elektronischer Form geführt werden. Fast 50 Jahre war das Staatliche Grundbuchamt in dem früheren Bankhaus gegenüber des Amtsgerichtes untergebracht. 

So ganz sang- und klanglos sollte die Weinheimer Zeit des Grundbuchamtes aber doch nicht über die Bühne gehen, und vor der Rückgabe des Gebäudes an die Stadt verabschiedete Oberjustizrätin Claudia Stauffer, die Leiterin des Notariats und (noch) des Grundbuchamts Weinheim, am Freitag (3. Juli) die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jetzt in anderen Dienststellen tätig sein werden, allen voran Oliver Ebert, der als Verwaltungsleiter die Umzugsarbeiten vorbereitet hat. An einer kleinen Abschiedsfeier nahmen als Vertreter der Stadt auch Birgit Schmitt vom Amt für Immobilienwirtschaft und Matthias Meske vom Amt für Vermessung, Bodenordnung und Geoinformation teil. 

Meske betonte, dass die Stadt im Rathaus/Schloss für Weinheimer Bürgerinnen und Bürger, die für den Bereich der Großen Kreisstadt Weinheim Einsicht ins Grundbuch nehmen wollen, eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet hat. Diese befindet sich im Rathaus/Schloss (Obertorstraße 9, 69469 Weinheim, Eingang J, 1. OG, Raum 244), allerdings ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 06201/82-340 erforderlich. 

Die Grundbucheinsichtstelle habe gegenüber dem Grundbuchamt allerdings eingeschränkte Zuständigkeiten, erklärte Meske. Dort könne zum Beispiel nur persönlich Einsicht genommen werden. Ein berechtigtes Interesse sei Voraussetzung und besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger. Ausweis oder Vollmacht sind erforderlich.

Die Grundbucheinsichtstelle könne auch keine Grundbuchauszüge per Post verschicken. Dafür ist dann das Grundbuchamt im Amtsgericht Mannheim zuständig. 
Das Grundbuchamt Mannheim ist darüber hinaus für die Führung des Grundbuchs, also insbesondere für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch zuständig, ebenfalls für öffentliche Beglaubigungen von Abschriften. 

Nach dem Auszug des Grundbuchamtes will die Stadt das repräsentative Gebäude verkaufen, darüber entscheidet auch der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 8. Juli. Erbaut wurde das Haus gegenüber des Stadtparks um 1900 nach den Plänen des Frankfurter Architekten Heinrich Theodor Schmidt. Es wurde zunächst als Bankgebäude genutzt und 1959 von der Stadt gekauft. Das Gebäude steht aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen unter Denkmalschutz und befindet sich nach Einschätzung der höheren Denkmalschutzbehörde in einem sehr guten Zustand. Kaufinteressenten gebe es schon.