Rheinstetten: Stadt setzt auf Chancengleichheit – Frauenanteil bei der Stadtverwaltung bei rund 72 %

Oberbürgermeister Sebastian Schrempp und Hauptamtsleitung Brigitte Wagner-Melchinger (Bildmitte) beim Internationalen Frauentag am 8.3.2018. (Foto: Stadt Rheinstetten)
Oberbürgermeister Sebastian Schrempp und Hauptamtsleitung Brigitte Wagner-Melchinger (Bildmitte) beim Internationalen Frauentag am 8.3.2018. (Foto: Stadt Rheinstetten)

Rheinstetten – Oberbürgermeister Sebastian Schrempp und Hauptamtsleitung Brigitte Wagner-Melchinger (Bildmitte) beim Internationalen Frauentag am 8.3.2018.Seit dem 1. Juli 1989 schon gibt es in Rheinstetten eine Gleichstellungsbeauftragte. Und wenn sich damals noch zuerst Anita Güldner und danach Helga Priefert als „Frauenbeauftragte“ für die Gleichberechtigung von Frauen in Familie, Beruf und Verwaltung einsetzten, rückte seit November 1995 Carmen Weber das Thema in das Blickfeld der Stadtverwaltung und hat hier zu einem beachtlichen Ergebnis beigetragen: über 72 % der Bediensteten und über 58 % der Führungskräfte in Rheinstetten sind heute weiblich – in Rheinstetten sind Frauen demnach nicht unterrepräsentiert. „Die Chancengleichheit genießt bei der Stadtverwaltung Rheinstetten eine lange Tradition“, erklärt Brigitte Wagner-Melchinger, Hauptamtsleitung, im Gespräch mit der Redaktion. „Rheinstetten zählte zu den ersten Kommunen des Landes, die eine Gleichstellungsbeauftragte beschäftigte.“

Selbstverständlich sind daher in Rheinstetten seit langem auch schon geschlechterspezifische Angebote für männliche und weibliche Jugendliche. Angebote im Ferienprogramm und bei der Stadtranderholung sind ebenso darauf fokussiert wie die wöchentlichen Aktionen im Kinder Jugend & Familien Büro, die ganzjährig angeboten werden. Zum Internationalen Frauentag gibt es jährliche Veranstaltungen wie die gemeinsame Aktion der Stadt Rheinstetten mit dem Kunstverein in der vergangenen Woche oder ein Vortrag „Ein Mann ist keine Altersvorsorge“, ein Frauenfrühstück mit Diskussionsthema „Flüchtlinge in Rheinstetten“, Filmvorführungen und vielem mehr in den vergangenen Jahren. Und auch im Personalbereich der Stadtverwaltung wird Chancengleichheit groß geschrieben: Flexible Arbeitszeiten und individuelle Teilzeitmöglichkeiten sind beispielsweise schon lange selbstverständlich, deshalb wurde die Stadtverwaltung als familienfreundliche Arbeitgeberin im Sommer 2016 auch mit dem Zertifikat „Audit Beruf und Familie“ ausgezeichnet. „Ich arbeite gerne bei der Stadtverwaltung, weil ich hier als Mutter einfach flexibel bin und kurze Wege habe“, meint eine Angestellte. „Ich konnte meine Arbeitszeiten immer individuell an die Bedürfnisse meiner Familie anpassen – mit dem Alter der Kinder konnte ich dann auch meine Beschäftigungsquote wieder erhöhen.“

Mit dem Ausscheiden der Gleichstellungsbeauftragten Carmen Weber organisiert die Stadt Rheinstetten die Aufgaben nach dem Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst (Chancengleichheitsgesetz – ChancenG) neu. Durch eine spezifische Verteilung der Aufgaben auf inhaltsverwandte Bereiche des Hauptamtes, kümmern sich künftig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich des Personal– und Organisationsservice, Jugend und Bildung und Kultur- und Veranstaltungskoordination um das Thema Chancengleichheit. „So haben wir Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen mit der Thematik betraut und können die Chancengleichheit in Rheinstetten noch besser umsetzen“, freut sich Oberbürgermeister Sebastian Schrempp über die zukünftige Ausrichtung dieses Themas.

Laut Chancengleichheitsgesetz haben Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes eine besondere Verantwortung. Es gilt, „die tatsächliche Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und die Chancengleichheit als durchgängiges Leitprinzip zu berücksichtigen“ (§ 2 ChancenG). Ziel des Gesetzes ist unter anderem, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Frauen und Männer zu verbessern. „Als familienbewusster Arbeitgeber hat sich Rheinstetten schon lange vor der Einführung dieses Gesetzes Anfang 2016 für die Gleichberechtigung von Mann und Frau eingesetzt,“ sagt Schrempp.