Rastatt: Erfolgreicher Fahndungseinsatz der Bundespolizei

Rheinau / Freistett / Altenheim / Iffezheim / Schwanau (ots) – Mit dem Ziel der Bekämpfung der illegalen Migration, der grenzüberschreitenden Betäubungsmittel-, Waffen- und Eigentumskriminalität, führte die Bundespolizeiinspektion Offenburg am 27. April 2018 eine mehrstündige Fahndungsaktion im grenznahen Raum zu Frankreich durch.

Zum Einsatz kam hierbei ein Hubschrauber der Bundespolizeifliegerstaffel aus Oberschleißheim, der mobile Kontrolleinheiten im Rahmen dieser speziellen Art von Schleierfahndung schnell und dynamisch zwischen den Kontrollstellen in den Landkreisen Ortenaukreis und Rastatt transportierte. Im Ergebnis konnten die Einsatzkräfte eine Vielzahl an Feststellungen tätigen.

Hervorzuheben sind hierbei zwei vollstreckte Haftbefehle.

Im Bereich des Grenzübergangs Altenheim konnte ein 54-jähriger türkischer Staatsangehöriger festgenommen werden, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Offenburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestand. Da er aktuell keine Fahrerlaubnis vorweisen konnte und zusätzlich mit knapp 1,3 Promille hinterm Steuer saß, wurde er den Kollegen der Landespolizei übergeben. Wegen einem verbotenen Einhandmesser, welches er griffbereit in der Mittelkonsole seines Wagens hatte, bekommt er eine Anzeige.

Am Grenzübergang Altenheim gelang die Festnahme eines 23-jährigen französischen Staatsangehörigen, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Offenburg wegen Trunkenheit im Verkehr bestand. Da er die fällige Geldstrafe in Höhe in Höhe von 1600 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 40-tägigen Haftstrafe ins Gefängnis gebracht.

Neben Kräften der Mobilen- Kontroll- und Überwachungseinheiten der Bundespolizei aus Kehl und Konstanz sowie Fahndungsbeamten der Bundespolizeiinspektion Offenburg, beteiligten sich zeitweise auch Beamte des Polizeipräsidiums Offenburg an der Fahndungsaktion. Die Hubschraubersprungfahndung findet bereits seit Jahren sehr erfolgreich im Grenzraum zur Schweiz statt und soll nun vermehrt auch im hiesigen Grenzraum zu Frankreich zur Anwendung kommen.