Beispiel einer Erpressermail
Beispiel einer Erpressermail

(ho)Das Polizeipräsidium Westhessen registriert derzeit eine Vielzahl von Erpressungsversuchen per E-Mail. Hauptsächlich in Wiesbaden und Bad Homburg wurden bereits rund 20 Straftaten dieser Art zur Anzeige gebracht.

In einigen Fällen waren die Täter erfolgreich, da die Geschädigten sich derart unter Druck gesetzt fühlten, dass sie tatsächlich die geforderte Geldsumme überwiesen haben. Bislang unbekannte Täter geben in den Erpressermails vor, den Computer des Betroffenen gehackt und einen Trojaner installiert zu haben, mit dessen Hilfe sie ihn angeblich beim Besuch von Webseiten mit pornografischem Inhalt und damit verbundenen sexuellen Handlungen gefilmt haben.

Um eine Veröffentlichung des Videomaterials zu vermeiden, werden die Betroffenen vom Absender aufgefordert, 500 Euro an ihre angegebene Bitcoin-Adresse zu transferieren. Die Erpresser-E-Mails gehen dabei auch bei Personen ein, deren Computer gar nicht über entsprechende Aufnahmemöglichkeiten verfügt.

Bei allen derzeit bearbeiteten Strafanzeigen konnte keine entsprechende Schadsoftware auf den PCs der Geschädigten festgestellt werden. Daher an dieser Stelle der dringende Rat der Kriminalpolizei: Überweisen Sie niemals Geld aufgrund erpresserischer E-Mails. Die beste Art mit solchen Mitteilungen umzugehen, ist es nicht darauf zu reagieren.