Mit 1,66 Promille gegen parkendes Auto

Rockenhausen (ots) – Am 09.02.16, gegen 03:25 Uhr, befuhr ein 28-jähriger PKW-Fahrer die Brühlstraße in Rockenhausen. In einer Rechtskurve kam er infolge Alkoholeinfluss und nicht angepasster Geschwindigkeit nach links, streifte ein entgegenkommendes ziviles Polizeifahrzeug sowie einen Baum und stieß dann gegen einen geparkten Pkw.

Am PKW des Verursachers und am geparkten PKW entstand wirtschaftlicher Totalschaden, das Polizeifahrzeug und der Baum wurden nur leicht beschädigt. Bei der Unfallaufnahme wurde beim Verursacher Atemalkohol festgestellt. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von 1,66 Promille.

Der Führerschein wurde sichergestellt, das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt.

Der 28-Jährige muss wegen Straßenverkehrsgefährdung mit einer Geldstraße und einem Entzug der Fahrerlaubnis sowie einer Sperre zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis von etwa einem Jahr rechnen. Der Gesamtschaden liegt bei ca. 10000,00 Euro. Der PKW des Verursacher musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden.

Personen wurden nicht verletzt.