Verbotenes Überholen und die anschließende Kontrolle

Medard – Nicht nur eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige ist die Folge eines verbotenen Überholvorganges auf der B 420.

Am Dienstagnachmittag hatte die Polizei die Ordnungswidrigkeit zwischen Medard und Odenbach beobachtet. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle überprüften die Polizisten den PKW-Fahrer näher. Im polizeilichen Computerbestand war er unter anderem mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz erfasst. 

Der 38-jährige Mann (aus dem Kreis Bad Kreuznach) händigte den Beamten schließlich ein Springmesser aus. Bei seiner anschließenden Durchsuchung wurden zudem ein Teleskopschlagstock und Handschuhe mit Quarzsandfüllung gefunden. Im Zusammenhang mit der Vorgeschichte des Betroffenen werden die Gegenstände rechtlich überprüft.