Ein Geburtstagsgeschenk der unerfreulichen Art

Bensheim (ots) – Am Freitag (29.01.2016) fuhren Beamte vom Verkehrsdienst des Polizeipräsidium Südhessens Streife in Bensheim. In der Europa-Allee wurde sie auf einen Roller aufmerksam, welcher optisch den Eindruck erweckte, dass dieser durch diverse Anbauteile verändert war.

 Die Beamten entschlossen sich den Roller einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu unterziehen.

Während der Identitätsfeststellung fiel den Beamten auf, dass der Fahrer aus dem Kreis Bergstraße, am selbigen Tag seinen 18ten Geburtstag feiern darf. Nach den erfolgten Glückwünschen zu seinem Geburtstag wurde der Roller jedoch genauer unter die Lupe genommen. Unabhängig der zum Teil unzulässigen Anbauteilen wurde die maximale Höchstgeschwindigkeit des Rollers mit einem Rollenprüfstand ermittelt. Hier staunten die Beamten nicht schlecht. Der Roller der eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben darf brachte erstaunliche 110 km/h auf die Rolle. Da der Fahrer lediglich im Besitz einer Prüfbescheinigung zum "Begleitenden Fahren ab 17 Jahre" war, folgt nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.