Energieberatung der Verbraucherzentrale sieht Probleme beim Mieterstrom und Vorteile bei Stecker-Photovoltaik-Geräten

Photovoltaik-Anlage Quelle: Pixabay
Photovoltaik-Anlage (Quelle: Pixabay)

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bemängelt, dass für die Mieterstromförderung in Deutschland hohe bürokratische Hürden bestehen. Das ist möglicherweise ein Grund, warum die Förderung bisher nur wenig genutzt wird und nur 221 Mieterstrom-Anlagen existieren. (Quelle: Bundesnetzagentur, Stand August 2018). Verbraucher können jedoch über Stecker-Photovoltaik-Geräte ihren Strom selber erzeugen.

„Durch ein Stecker-Photovoltaik-Gerät haben Verbraucher die Möglichkeit eigenen Strom aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Das ist ein tolles Er­lebnis und leistet einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz“, erläutert Meike Militz, Expertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale. In einer Mietwohnung sollte vor der Inbetriebnahme die Erlaubnis des Ver­mieters eingeholt und der Anschluss des Geräts dem örtlichen Netzbetreiber mitgeteilt werden. Dieser darf ihn nicht verbieten, aber Bedingungen für den Anschluss stellen wie beispielsweise den Einbau eines Stromzählers mit Rücklaufsperre. Möglicherweise wird Strom in das öffentliche Netz eingespeist. In diesem Fall ist eine Registrierung bei der Bundes­netzagentur erforderlich. Es sollte nur ein Solargerät in Betrieb genommen werden und dieses zuvor möglichst unverschattet und sicher montiert werden.

Fragen zum Mieterstrom, Stecker-Photovoltaik-Anlagen und zum Energie­sparen beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale kompetent und anbieterunabhängig.

Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden. Weitere Informationen finden Sie auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Energieberatung der Ver­braucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.