Heppenheim: Wenn privates Grün auf Straßen und Gehwege überhängt – Hinweise des Ordnungsamtes zum Rückschnitt

HEPPENHEIM – Überhängende Äste, Sträucher und Hecken können ein Risiko für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer sein. An manchen Stellen müssen Fußgänger und Radfahrer deswegen sogar auf die Straße ausweichen.

Durch die Überwüchse wird in Straßen ohne Gehwege die Straßenbreite vermindert, so dass dort teilweise nur noch mit starker Behinderung des Verkehrs geparkt werden kann. Außerdem verdecken sie Verkehrszeichen und Straßenlaternen und behindern an Straßenecken das Einsehen der Kreuzung.

Auch Hecken, die zwar im unteren Bereich bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden, aber im oberen Bereich in die öffentliche Straßenfläche hineinragen, schränken die Gehweg- bzw. Straßenbreite ein und sind eine Verkehrsgefährdung.

Die Stadt Heppenheim bittet alle betroffenen Grundstückseigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, damit beim Herunterfallen niemand verletzt werden kann.

Die Gemeinde ist verpflichtet, dies zu kontrollieren und wird in der Folge erforderlichenfalls die Grundstückseigentümer zum Rückschnitt auffordern. Sollte dieser nicht erfolgen, kann die Gemeinde aufgrund des Hessischen Straßengesetzes Überwüchse entfernen lassen und dies dem Grundstückseigentümer in Rechnung stellen.

Grundstückseigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Pflanzen entstehen können. Daher sollten folgende Hinweise beachtet werden:

Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig so zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert nutzen können und keine Sichtbehinderungen entstehen. Bedenken Sie dabei, dass bei Regen und Schneefall der Grünbewuchs schwerer wird und dadurch noch weiter in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt. Beachten Sie das Lichtraumprofil. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad-/Gehwege ragen, an Straßen gilt dies bis zu einer Höhe von 4,50 m. Schneiden Sie im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos, auch aus einigen Metern Entfernung, gesehen werden können.

Der anfallende Grünschnitt kann bei den Grünschnittsammelstellen des ZAKB kostenlos abgegeben werden. Nähere Informationen über die Sammelstellen und deren Öffnungszeiten finden man unter www.zakb.de