Kreis Bad Kreuznach: Kreisnotizen

Kreis Bad Kreuznach – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes

Kommunalisierung der Abfallbeseitigung erfolgreich

Als durchweg positiv beschreibt Abfallwirtschaftsdezernent Hans-Dirk Nies das erste Jahr der kommunalisierten Abfallentsorgung. „Die Umstellung der Sammlung von Papier, Pappe und Sperrmüll von einem Dienstleister auf eigenes Personal mit eigenem Fuhrpark lief sehr gut“. Trotz völlig unbekanntem Terrain habe es nur einer kurzen Eingewöhnungszeit bedurft, bis sich die Kommunalisierung Teil 1 eingespielt hatte. „Der Dank gebührt dem AWB mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Nur durch deren Einsatz war es möglich, so gut in das neue Kapitel der Abfallentsorgung im Landkreis Bad Kreuznach zu starten“, bemerkt Nies.

Genutzt werden können die Erfahrungen aus dem Übergang der Papier- und Sperrmüllsammlung im nun anstehenden zweiten Schritt. Denn ab dem 01.01.2019 wird der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises auch die Rest- und Biomüllabfuhr eigenständig durchführen. „Der Vertrag mit dem bisherigen Dienstleister läuft zum Ende dieses Jahres aus und wurde auf Grundlage der Beschlüsse des Werkausschusses und des Kreistags nicht verlängert“, erinnert der Dezernent. Zur Umsetzung dieses zweiten Abschnitts wurden in den vergangenen Wochen und Monaten bereits zusätzliche Kollegen eingestellt, die die Müllabfuhr täglich im Landkreis durchführen. Daneben wurden weitere Umkleide- und Sozialräume auf dem Betriebsgelände am Kompostwerk Bad Kreuznach geschaffen und der Fuhrpark auf nunmehr 17 Müllfahrzeuge erweitert. „Wir sind bereit, diesen großen zweiten Schritt zu nehmen. Alle Vorbereitungen sind erfolgt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass für die Bürgerinnen und Bürger im Januar alles reibungslos vonstattengeht und diese bestenfalls die Umstellung durch geänderte Abfuhrtermine wahrnehmen“, so Nies. Allem Unken einzelner Kreistagsmitglieder zum Trotz werde sich die Kommunalisierung für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler positiv bemerkbar machen. „Wir wissen genau, wie sich die eigenen Kosten entwickeln. Jede Ausschreibung zur Beauftragung eines Dienstleisters hingegen ist eine reine Wundertüte. Gerade angesichts der immer größer werdenden Marktvorherrschaft einzelner Anbieter wäre die Preisschraube immer weiter gedreht worden. Um dies zu wissen, muss man kein Hellseher sein“, macht der Abfallwirtschaftsdezernent deutlich.

Infokasten:

Gelber Sack:

Nicht durch den Abfallwirtschaftsbetrieb ausgegeben und gesammelt werden die Gelben Säcke bzw. Gelben Tonnen. Hierfür ist alleine das Duale System verantwortlich, welches sich vor Ort Subunternehmen bedient. Auch die Verwertung der Wertstoffe angeht wird ausschließlich durch das Duale System koordiniert.

Geänderte Abfuhrtermine:

Im Bereich der Stadt Bad Kreuznach werden Bio- und Restabfall (braune bzw. graue Tonnen) in den Straßen Hohe Bell, Humperdinckstraße, Lisztstraße, Mittlerer Flurweg, Neufelder Weg, Orffstraße und Weyroth zukünftig an anderen Tagen entsorgt. Außerdem werden Rest- und Biomüll in den Ortsgemeinden Boos und Burgsponheim jeweils einen Tag später als bisher abgefahren. Die Abfuhr des Altpapiers erfolgt in der Stadt Bad Kreuznach einschließlich aller Stadtteile ab dem neuen Jahr generell einen Tag früher als bisher. Mit Ausnahme des Stadtteils Bad Münster am Stein – Ebernburg trifft dies auch auf die Leerung der Gelben Tonnen bzw. die Abholung der Gelben Säcke zu. Im Stadtteil Bad Münster am Stein – Ebernburg ändert sich dagegen bei der Entsorgung der Gelben Tonnen bzw. der Gelben Säcke nichts. Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet die Bürgerinnen und Bürger, sich im kürzlich verteilten „Ratgeber Umwelt“, in den Veröffentlichungen der Verbandsgemeinden oder im Internet (www.awb-bad-kreuznach.de) über die geänderten Abfuhrtermine im Detail zu informieren. Bei Fragen wird gebeten, sich an die Abfallberatung, Telefon 0671 803 1954 zu wenden.

Pressemitteilung

Neuer Service: Online-Anmeldung für Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt („Lebensmittelbelehrungen“ bzw. „Gesundheitszeugnisse“)

Beschäftigte, die an Ihrem Arbeitsplatz mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder in Bereichen arbeiten, in denen Lebensmittel zu finden sind, müssen vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt belehrt werden. Umgangssprachlich wird von einer Lebensmittelbelehrung oder einem Gesundheitszeugnis gesprochen. Das Gesundheitsamt Bad Kreuznach bietet regelmäßig donnerstags solche Belehrungen an. Bislang war es möglich, unangemeldet daran teilzunehmen. Die unangemeldete Teilnahme ist zwar besonders für kurzentschlossene Kundinnen und Kunden sehr bequem, lässt aber eine Vorausplanung der einzelnen Belehrungstermine nicht zu. So konnte es in der Vergangenheit vorkommen, dass einzelne Termine massiv überfüllt waren, wodurch auch die Qualität der Belehrung leiden und die Wartezeit deutlich ansteigen kann. Andere hingegen waren kaum frequentiert. Um künftig die Rahmenbedingungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während den beiden jeweils donnerstags angebotenen Belehrungsterminen zu verbessern und zugleich dem Gesundheitsamt eine gleichwertig qualitative Belehrung zu ermöglichen, werden die Teilnerzahlen auf maximal 20 Personen pro Termin begrenzt. Zudem ist eine Voranmeldung notwendig. Termine können ab sofort einfach online gebucht werden. Unter www.terminland.de/Gesundheitsamt-KH ist das entsprechende Anmeldeportal hinterlegt. Der individuell passende Termin – mit Tag und Uhrzeit – ist auf dem Portal schnell und einfach zu reservieren. Daneben werden darüber bereits vor der Belehrung umfangreiche Informationen zum Infektionsschutzgesetz gegeben. Besondere Hinweise für Minderjährige und Menschen, die einen Sprachmittler benötigen, finden Sie ebenfalls auf diesem Portal.

Infokasten

Insbesondere Betriebe und Institutionen, die häufiger eigene Beschäftigte zu den Belehrungen des Gesundheitsamtes senden, sollten frühzeitig den entsprechenden Hinweis zur Anmeldung an die Belehrungsteilnehmer geben. Bei weiteren Rückfragen steht Ihnen das Gesundheitsamt Bad Kreuznach selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns entweder per E-Mail unter zentrale-amt7@kreis-badkreuznach.de oder per Telefon zu den Geschäftszeiten unter 0671/803-1709.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Kreuznach bittet um Beachtung, dass am Donnerstag, dem 27.12.2018, keine Lebensmittelbelehrungen stattfinden.