Weinheim: Am 28. Dezember beginnt der Verkauf von Feuerwerkskörper – Sicherheitstipps der Feuerwehr beachten

Weinheim – [RM] Ist die Weihnachtszeit mit ihrer erhöhten Brandgefährdung vorüber, treten andere Gefahren in den Vordergrund. Denn Silvester und die bevorstehende Fastnacht, die Tage des Frohsinns, haben auch eine Kehrseite. Jahr für Jahr ereignen sich folgenschwere Unfälle und Brände beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

Daher möchte die Freiwillige Feuerwehr Weinheim Sicherheitstipps geben. Durch Unfug oder unachtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hat schon für manchen das neue Jahr schlecht angefangen. Das belegen die Einsatzzahlen der Weinheimer Feuerwehr in dieser Zeit, die in der Silvesternacht ihren Höhepunkt finden. Die Tatsache, dass Feuerwerksartikel frei verkäuflich sind, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier mit Sprengstoffen umgegangen wird. Entsprechend sorgfältig sollte deshalb beim Abbrennen vorgegangen werden.

Die Stadt Weinheim macht nochmals auf die Gesetzeslage §23 des Sprengstoffgesetzes aufmerksam nach dem es aus Gründen des Brandschutzes generell verboten ist, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern abzubrennen. Wer dagegen verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Zum Jahreswechsel und zu den tollen Tagen hier einige Ratschläge der Stadt Weinheim – Feuerwehr und Katastrophenschutz – die helfen sollen, die Festtage unbeschadet zu überstehen:

  • Vor allen Dingen gehören Feuerwerkskörper nicht in Kinderhand. Kinder und Jugendliche dürfen nur ungefährliche Artikel abbrennen und müssen dabei beaufsichtigt werden.
  • Die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper ist sorgfältig zu beachten.
  • An Feuerwerkskörpern nicht herumbasteln. Knallkörper und Feuerwerk nur im Freien abbrennen – Ausnahme Tischfeuerwerk.
  • Niemals nach Personen werfen oder zielen.
  • Angezündete Knallkörper sofort wegwerfen. Mutproben, wie zu langes Halten des angezündeten Knallkörpers unterlassen
  • Besonders auf Blindgänger achten und glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen.
  • Brennbare Gegenstände von Balkon und Terrasse räumen. Türen und Fenster, besonders Dachfenster und Luken sorgfältig verschließen.
  • Und schließlich sollen, wie auch in der übrigen Zeit Streichhölzer und Feuerzeuge für Kinder unerreichbar aufbewahrt werden.

Die Weinheimer Freiwillige Feuerwehr ist an Silvester und in der Neujahrsnacht wie auch an allen anderen Tagen des Jahres in Einsatzbereitschaft.
Im Feuerwehrzentrum werden Feuerwehrangehörige mit Ihren Familien Silvester feiern, um schnell Hilfe leisten zu können. Sollte trotz der Sicherheitshinweise etwas passieren, denken Sie daran, Ihre Freiwillige Feuerwehr ist auch in der Silvesternacht für Sie da. Die Rufnummer von Feuerwehr und Rettungsdienst lautet 112.