Geldstrafe, Auflagen und Teilausschluss auf Bewährung für den FCK

Urteil rechtskräftig

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.

Nach den Vorkommnissen beim Spiel des 1. FC Kaiserslautern gegen den Karlsruher SC am 4. Oktober 2014 im Fritz-Walter-Stadion hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den FCK im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung verurteilt. Zudem erhielt der Verein die Auflage, einen Geldbetrag von mindestens 20.000 Euro in Projekte und Maßnahmen zu investieren, die der Gewaltprävention dienen. Wegen Vergehen aus anderen Spielen muss der FCK zudem eine Geldstrafe von 5.000 Euro zahlen.

Der FCK muss ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die Vollstreckung dieser Strafe wird bis einschließlich 4. Oktober 2015 zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. In diesem Fall dürfte der FCK nur 30.000 Eintrittskarten für Heimzuschauer verkaufen, wobei Karten aus dem Kontingent des Gastvereines nicht angerechnet werden würden, und müsste die Blöcke 19, 20, 21.3, 21.4, 22.3 und 22.4 schließen. Einige Minuten nach Schlusspfiff der Begegnung zwischen dem FCK und dem KSC am 4. Oktober 2014 überkletterten Karlsruher Fans eine als Absperrung vorgesehene Plane und gelangten aus den Gästeblöcken auf die Südtribüne. Anschließend begaben sich auch FCK-Anhänger von der West- in die Südtribüne, woraufhin es dort zu körperlichen Auseinandersetzungen kam.

Eine Geldstrafe von 5.000 Euro gegen den 1. FC Kaiserslautern verhängte das DFB-Sportgericht dafür, dass in der Nachspielzeit des Heimspiels gegen den TSV 1860 München am 4. August 2014 ein Zuschauer einen Zaun überkletterte und auf das Spielfeld lief, während beim Heimspiel gegen den SV Darmstadt 98 am 21. November 2014 in den FCK-Blöcken mehrfach Wunderkerzen abgebrannt wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.