Landau: Stadtnotizen

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Veranstaltungshinweis – Kinder tun was für einheimische Vögel: Nistkasten-Bauaktion in der Zooschule Landau, 8. März 2019, 15 Uhr bis 18 Uhr

Welche Vögel kann man im Frühjahr morgens singen hören? Wo gehen Vögel in unseren Gärten auf Nahrungssuche? Warum ist es für Brutvögel immer schwieri­ger Nahrung und Lebensraum zu finden? Am Freitag, den 8. März 2019, können Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren als Vogelforscher im Zoo Landau aktiv wer­den und diesen Fragen nachgehen. Sie beobachten einheimische Vögel und er­kunden ihren Lebensraum. Sie erfahren, dass Vögel weltweit Schutz benötigen. Jedes Kind baut unter Anleitung einen Nistkasten, den es mit nach Hause neh­men kann.

Die Veranstaltung beginnt um 15 Uhr und endet um 18 Uhr. Mitzubringen sind ein Pausensnack, wetterfeste Kleidung und – wenn vorhanden – ein Ham­mer. Die Kosten für die Veranstaltung betragen 12 Euro (darin enthalten ist das Material für den Nistkasten), zuzüglich 2,50 Euro Zooeintritt.

Da die Plätze limitiert sind, bitten wir um telefonische Voranmeldung unter der Tel.-Nr.: 06341/13-7010 (Zookasse: 10 Uhr bis 16 Uhr) bzw. unter der Tel.-Nr.: 06341/13-7011 (Zooverwaltung: 8 Uhr bis 12 Uhr) oder unter zoo@landau.de .

Treffpunkt ist um 14:45 Uhr an der Zookasse.

Weitere Informationen, auch zum umfangreichen Veranstaltungsprogramm von Zoo und Zooschule, erhalten Sie unter www-zoo-landau.de und www.zooschule-landau.de.

Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen angelaufen

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2018 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2019 der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Agentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, erhalten eine Aufforderung zur Erstattung der Anzeige mit Hinweis zum Service-Portal, in dem ein Download sowie Vordrucke und Erläuterungen zum Anzeigeverfahren 2018 zur Verfügung gestellt sind.

Das aktuelle Programm IW-Elan 2018 (Version für aktuelle Betriebssysteme) ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.iw-elan.de/kostenlos herunter geladen werden.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Zusendung erhalten haben, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.iw-elan.de/ anzufordern.

Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber über die bundesweite kostenlose Servicenummer 0800 4 5555 20 an das zuständige Bearbeitungsteam wenden.