Mannheim: Stadtnotizen

Mannheim – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes

Live-Musik in der Musikbibliothek

Heiteres, Melancholisches und Virtuoses für Flöte und Klavier gibt es live

am Freitag, 5. April, ab 17.30 Uhr, in der Musikbibliothek der Stadtbibliothek Mannheim, Dalberghaus, N 3, 4,

zu hören.

Unter dem Motto „Von Bach bis Kino“ entführen Michaela Wagner (Flöte) und Esther Lukovich (Klavier) auf eine Reise quer durch die Flötenliteratur vom Barock über die romantische Salonmusik bis in die modernen Kinosäle. Sie spielen Werke von Johann Sebastian Bach, Anna Amalia von Preußen, Franz Schubert, Wilhelm Popp, Gabriel Fauré, Nino Rota, Harold Arlen und Stefan Nilsson.

Der Eintritt ist frei.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung – eingeschränkte Erreichbarkeit am 29. März

Wegen einer Personalversammlung bleibt die Dienststelle des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung in der Karl-Ludwig-Straße 28-30 am Freitag, 29. März, für den Publikumsverkehr geschlossen. Auch der Außendienst ist nur eingeschränkt im Einsatz. Die Behördennummer „115“ steht uneingeschränkt zur Verfügung.

Erhalt der Wohnung und Vermeidung von Obdachlosigkeit haben hohe Priorität

Wohnungslosenhilfe arbeitet mit Kooperationspartnern eng vernetzt

In Mannheim muss niemand auf der Straße leben – der Erhalt der Wohnung und die Vermeidung von Obdachlosigkeit haben für die Stadtverwaltung hohe Priorität. Sie arbeitet mit allen Trägern und Kooperationspartnern der Wohnungslosenhilfe eng vernetzt sowie in regelmäßigem Austausch und leistet in Einzelfällen übergreifende Fallberatung.

Zu vielfältigen Maßnahmen, die in dieser Hinsicht erfolgen, nimmt die Stadt in einer aktuellen Informationsvorlage Stellung. Insbesondere präventive Maßnahmen sowie ein Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Mannheim und der GBG-Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH haben sich bewährt.

Aufgrund dieses Kooperationsvertrags kann die Stadt Mannheim soweit Personen von Obdachlosigkeit bedroht sind, auf den Wohnungsbestand der GBG zurückgreifen und ein reguläres Mietverhältnis begründen. Der Bedarf an Wohnraum kann über die GBG in Mannheim grundsätzlich sichergestellt werden. Eine Notwendigkeit für die Anmietung von Wohnraum außerhalb des GBG-Bestandes zeichnet sich nicht ab.

Soweit das Jobcenter beziehungsweise die Wohnraumsicherung des Fachbereichs Arbeit und Soziales Kenntnis über Mietrückstände von Leistungsbeziehern erhalten, werden frühzeitig Hilfen angeboten. Hierzu gehören beispielsweise die kommunale Schuldnerberatung, die Suchtberatung oder psychosoziale Betreuung sowie die Übernahme von Mietschulden. Dadurch ist es gelungen, die Anzahl von Räumungsklagen, die auf Mietschulden basieren, in den zurückliegenden sieben Jahren von 646 (2011) auf 411 (2018) zu vermindern.

In Fällen, in denen es nicht möglich ist von Obdachlosigkeit bedrohte Personen in einer regulären Mietwohnungen der GBG unterzubringen, werden sie einer Notunterkunft der GBG zugeteilt. Derzeit leben 32 Haushalte mit insgesamt 96 Personen im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses in Ersatzwohnraum der GBG.

Für den Personenkreis der alleinstehenden Wohnungslosen stehen die Notübernachtungsstelle, Häuser freier Träger oder Einrichtungen der Stadt Mannheim für wohnungslose Personen zur Verfügung. Die Anzahl der Personen, die die kommunalen Einrichtungen nutzen, ist in den vergangenen Jahren relativ gleich geblieben, die Übernachtungen in der Notübernachtungsstelle sogar leicht rückläufig.

Gemeinschaftliche Wohnprojekte: Auftaktveranstaltung zur Grundstücksausschreibung Werner-Nagel-Ring 8-16

Die Nachfrage nach gemeinschaftlichen Wohnprojekten in Mannheim steigt, egal ob bei Familien, Senioren oder Singles und dies unabhängig vom Einkommen. Die Projekte sind ideenreich und für Mannheim in mehrfacher Hinsicht ein Gewinn. Um das Angebot für derartige Projekte kontinuierlich zu erweitern, wird die Stadt Mannheim das Grundstück Werner-Nagel-Ring 8-16 in Mannheim-Sandhofen für gemeinschaftliche Wohnprojekte ausschreiben.

Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am Freitag, 29. März 2019, 18 Uhr, im Ratssaal, Stadthaus N1 wird das „Anker-Anliegerverfahren“ näher erläutert. Zudem besteht die Möglichkeit mit den Experten, die das Verfahren beratend begleiten, in den direkten Austausch zu kommen. Weiterhin bietet die Veranstaltung allen Interessierten die Möglichkeit sich über gemeinschaftliches Bauen und Wohnen im Allgemeinen zu informieren. Hierzu wird es einen interessanten Einführungsvortrag geben, bevor konkret auf das Grundstück Werner-Nagel-Ring 8-16 und das gesamte Ausschreibungsverfahren eingegangen wird. Im Foyer des Ratssaals werden sich bereits bestehende Wohnprojekte präsentieren, um Kontakte oder Anregungen zu bieten.

Auf dem Grundstück mit rund 4.200 Quadratmetern, werden mehrere Gruppen die Gelegenheit haben ihr Projekt zu realisieren. Der Bebauungsplan sieht eine Tiefgarage unter den Hochbauten vor, allerdings ist es bei dem Zuschnitt der Fläche planerisch schwierig mehrere Tiefgaragen zu errichten. Daher beabsichtigt die Stadt Mannheim ein „Anker-Anliegerverfahren“. Dies bedeutet, dass ein Ankernutzer (gemeinschaftliches Wohnprojekt) die Tiefgarage mit einer Teilüberbauung des eigenen Hochbau- und Gruppenprojekts plant und errichtet. Er schafft so zu sagen die Grundlage für alle anderen Gruppen (Anlieger) die ihr Projekt auf der Tiefgarage errichten können. Diese Verknüpfung bedarf natürlich einer Vereinbarung die in einem Regelwerk festgehalten werden muss. Da bekanntlich solche Projekte einen höheren zeitlichen Rahmen benötigen, wird wieder eine kostenlose Grundstücksreservierung für einen bestimmten Zeitraum ausgesprochen.

Nähere Angaben zu der Fläche und dem Verfahrensablauf können interessierte Gruppen oder andere Akteure beim Fachbereich Stadtplanung erhalten.

Kontakt- und Koordinierungsstelle für gemeinschaftliche Wohnprojekte: Tel.: 0621 2937852 Mail: 61.GemeinschaftlicheWohnprojekte@mannheim.de www.mannheim.de/gemeinschaftlichewohnprojekte