Neustadt: Poller in Duttweiler – „Vorsicht Pfosten“

Poller in Duttweiler (Foto: Stadtverwaltung Neustadt)
Poller in Duttweiler (Foto: Stadtverwaltung Neustadt)

Neustadt an der Weinstraße – Die Umweltabteilung teilt mit, dass seit Anfang dieser Woche der Duttweilerer Kirchfeldweg wieder durch 3 Poller für die Durchfahrt von Nicht-Landwirten gesperrt ist. Der mittlere Gummipoller war vor ein paar Wochen abgerissen worden und musste ersetzt werden. Vorsorglich hat die Umweltabteilung ein paar Ersatzexemplare bestellt, falls es wieder zu Vandalismus kommen sollte.

Die niedrigen Pfosten behindern nur normalen PKW-Verkehr, da sie in Höhe des Unterbodens reichen, während landwirtschaftliches Gerät mit erhöhtem Radstand den Feldweg ganz normal nutzen kann. Sie sollen erreichen, einen Abkürzungsverkehr zu vermeiden, der in der Vergangenheit dort zu massiven Belastungen der Anlieger und Landwirte geführt und jetzt nach Fehlen des mittleren Pollers wieder zugenommen hat.

Bei dieser Gelegenheit weist die Umweltabteilung noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Feldwege im Regelfall nur von Landwirten befahren werden und nicht als Abkürzungsstrecke verwendet werden dürfen, auch wenn sie nicht durch solche Poller geschützt sind. Die Feldhut kontrolliert stichprobenartig und über das ganze Stadtgebiet verteilt die Einhaltung der sogenannten Feld- und Waldwegesatzung, nach der das Befahren von Feldwegen durch Unbefugte mit Bußgeld belegt ist. Wer ohne Genehmigung in der Flur unterwegs ist, muss beim ersten Mal mit einem Verwarngeld von 35 € rechnen und im Wiederholungsfall mit einem erheblich höheren Bußgeld, wobei die Bußgeldgrenze bei 5.000 € liegt.

Die Umweltabteilung fordert dazu alle Bürgerinnen und Bürger auf, ohne entsprechende Erlaubnis oder landwirtschaftliche Privilegierung keine Feldwege zu befahren.

Dass Feldwege in ihrer Nutzung beschränkt sind, hat den Hintergrund, dass der Wegeunterhalt aus Beiträgen der Landwirte finanziert wird. Wer als Nicht-Landwirt einen Feldweg nutzen möchte, kann dies bei der Umweltabteilung beantragen. Die entsprechende Gebühr für eine solche Ausnahmegenehmigung dient dann ebenfalls der Finanzierung des Feldwegeerhalts in Neustadt an der Weinstraße.