VG Karlsruhe: Maibaumstellen in Rastatt-Niederbühl darf stattfinden

Symbolbild Justiz Prozess Klage (Foto: Pixabay)
Symbolbild Justiz Prozess Klage (Foto: Pixabay)

Karlsruhe / Rastatt – Mit Beschluss vom heutigen Tag hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe einen Eilantrag gegen eine Gaststättengenehmigung für die Durchführung des „Maibaumstellens der örtlichen Vereine“ am Samstag, 27.04.2019 von 16.00 bis 21.30 Uhr auf dem Schulhof der Grundschule Niederbühl, abgelehnt.

Die etwa 60 m vom Ort der genehmigten Veranstaltung entfernt wohnende Antragstellerin hatte zur Begründung ihres Eilantrags gegen die von der Großen Kreisstadt Rastatt erteilte Gaststättengenehmigung im Wesentlichen eingewandt, der von der Veranstaltung zu erwartende Lärm sei für sie unzumutbar.

Das Verwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt. Für eine Zumutbarkeit des zu erwartenden Lärms für die Antragstellerin spreche insbesondere, dass sich die Veranstaltung nur über fünfeinhalb Stunden erstrecken solle. Musikverstärker würden nicht eingesetzt. Auch würden die Geräusche durch das zwischen dem Grundstück der Antragstellerin und dem Veranstaltungsort liegende Gebäude zumindest zum Teil abgeschirmt. Zudem werde die besonders schutzwürdige Nachtzeit durch die Gestattung nicht tangiert. Schließlich berücksichtige die Kammer, dass Feiern örtlicher Vereine zu den herkömmlichen, allgemein akzeptierten Formen gemeindlichen und städtischen Lebens gehörten, die für den Zusammenhalt der örtlichen Gemeinschaft von großer Bedeutung sein könnten, die Identität dieser Gemeinschaft stärken und für viele Bewohner einen hohen Stellenwert besitzen würden, so dass die von ihnen ausgehenden Geräuschentwicklungen von einem verständigen Durchschnittsmenschen in höherem Maß akzeptiert würden als andere Immissionen.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können hiergegen binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen (10 K 2812/19).
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